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Angebote der UR für Studierende

UR | Flexible Kinderbetreuung w?hrend Lehrveranstaltungen

Der Familienservice organisiert und finanziert stundenweise individuelle Kinderbetreuung am Campus. Studierende mit kleinen Kindern, für die keine regul?re Kinderbetreuung zur Verfügung steht, k?nnen so den Kontakt zur Universit?t halten und auch w?hrend der Beurlaubung einzelne Vorlesungen und Seminare besuchen. Die Betreuung ist für maximal vier Stunden pro Woche nach pers?nlicher Kontaktaufnahme m?glich.

百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e flexible Kinderbetreuung k?nnen auch studierende Eltern mit gr??eren Kindern in Anspruch nehmen, damit sie Vorlesungen und Seminare besuchen k?nnen, die au?erhalb der regul?ren Kinderbetreuungszeiten stattfinden.

Bitte beachten Sie, dass es für dieses Angebot Anmeldefristen gibt.

Mehr Informationen erhalten Sie in einem pers?nlichen Gespr?ch zur Kl?rung der individuellen Situation beim Familien-Service.



UR | Paten-Gro?eltern-Projekt

Das Paten-Gro?eltern-Projekt für Kinder von Studierenden gibt es seit 2008.


Die ehrenamtlichen Gro?eltern machen alles, was ?normale’ Gro?eltern auch tun: Sie singen, lesen vor, gehen mit auf den Spielplatz, backen Pl?tzchen oder schieben den Kinderwagen. Im Gegenzug dazu revanchieren sich die 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网nen und Studenten, indem sie den Paten-Gro?eltern im Garten helfen oder andere Kleinigkeiten für sie erledigen.

Gerade Menschen, die keine leiblichen Enkelkinder haben oder bei denen die Enkelkinder weit weg wohnen, freuen sich über den Kontakt zu Kindern. Und Studierende mit Kindern, deren eigene Familie h?ufig nicht in Regensburg und Umgebung lebt, k?nnen so ein generationenübergreifendes Netzwerk aufbauen.

Es geht nicht um die klassische Kinderbetreuung, sondern darum, Generationen wieder zusammenzubringen.

Die Patenomas und Patenopas sind nicht als dauerhafte Tagesbetreuung einzusetzen. Sie sind eine Erg?nzung zu Tagesmutter, Kinderkrippe oder Kindergarten.

Die Paten-Gro?eltern sind über die Versicherung des KDFB unfallversichert. Die Paten-Gro?eltern und die Studierenden ben?tigen nur eine private Haftpflichtversicherung.

Der Familienservice steht den Paten-Gro?eltern und den studierenden Eltern beratend zur Seite. Regelm??ige Treffen der Paten-Gro?eltern schaffen Raum zum pers?nlichen Erfahrungsaustausch.

Die Vermittlung ist kostenfrei.

百利宫_百利宫娱乐平台¥官网es Projekt findet in Zusammenarbeit mit dem? Katholischen Deutschen Frauenbund (KDFB), Di?zesanverband Regensburg e.V.

statt. Eine Mitgliedschaft in der katholischen Kirche ist keine Voraussetzung.


Falls Sie als studierende Mutter oder Vater Interesse an Paten-Gro?eltern für Ihr Kind haben, dann melden Sie sich gerne beim Familien-Service.

Interessierte Paten-Gro?eltern sind immer willkommen! Bitte melden Sie sich gerne, wenn Sie überlegen, in dem ehrenamtlichen Projekt mitzuarbeiten.

Kontakt:?

Martha Hopper?
Erzieherin, Dipl. Sozialp?dagogin, Mediatorin
E-Mail?familienservice@ur.de
Telefon +49 941 943-2323
Verwaltungsgeb?ude, Zimmer 0.06

Sprechzeiten nach Vereinbarung

Hier im Flyer finden Sie mehr Informationen zu dem Projekt:?Flyer Paten-Gro?eltern für die Kinder von Studierenden (pdf-Datei, 139 KB)


UR | Familienfreundliche Studien- und Prüfungsregelungen

Richtlinien zu den familienfreundlichen Studien- und Prüfungsregelungen

Die Universit?t Regensburg hat am 09.05.2012 weitreichende Richtlinien zu Familienfreundliche Studien- und Prüfungsregelungen verabschiedet.

Zielgruppen:?百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e Richtlinien gelten grunds?tzlich

  • für Studierende mit Betreuungsverpflichtungen für Kinder unter 14 Jahren,
  • für Studierende, die für nahe Angeh?rige als Betreuer eingesetzt sind,
  • für alle Studieng?nge der UR (Ausnahmen z.B. bei staatlichen Prüfungen wie Staatsexamen sind m?glich).

Bitte beachten Sie, dass diese Regelungen allgemein für Studierende mit Kindern gelten; für schwangere oder stillende 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网nen gilt seit 2018 das Mutterschutzgesetz mit eigenen Regelungen.

Bitte beachten Sie auch, dass diese Richtlinien als Handlungs- und Ausführungsempfehlungen zu verstehen sind. (Rechts-)verbindliche Entscheidungen k?nnen nur in Abstimmung mit den Dozentinnen und Dozenten, Prüferinnen und Prüfern, Leitungen von Praktikumsstellen bzw. den Prüfungs?mtern und -ausschüssen getroffen werden.


Regelungsbereiche

1. Alternative Studienleistungen

M?glichkeit zur Ablegung geeigneter alternativer Studienleistungen bei erh?htem Betreuungsaufwand (z.B. bei Krankheit oder mangels geeigneter Aufsichtsperson)

2. Verl?ngerte Bearbeitungszeiten

Auf Antrag angemessene Verl?ngerung der Bearbeitungszeiten von Haus-, Seminar- und Abschlussarbeiten um bis zu 30 Prozent

3. Bevorzugte Wahl von Lehrveranstaltungszeiten

Bevorzugte Aufnahme in Lehrveranstaltungen w?hrend der Kernzeiten, d.h. w?hrend üblicher Kinderbetreuungszeiten (8 bis 16 Uhr) im Rahmen der organisatorischen M?glichkeiten

4. Flexibilisierung der Praktika

M?glichkeit, im Studienplan verpflichtend vorgesehene Vollzeitpraktika entweder zu splitten oder in Teilzeit zu absolvieren im Rahmen der organisatorischen M?glichkeiten

5. Flexible Prüfungsterminierung

  • Kurzfristiger Prüfungsrücktritt auf formlosen Antrag (auch per E-Mail) beim zust?ndigen Prüfungsamt bis sp?testens eine Stunde vor Prüfungsbeginn. Wichtig: Nachweis über die Betreuungsverpflichtung z.B. bei Erkrankung des Kindes ist nachzureichen!
    Erforderliche Angaben: Bezeichnung der Prüfung, Prüfer/in, Prüfungsdatum und -uhrzeit
  • Prüfungsbelastung soll in der Regel drei Prüfungen pro Woche nicht überschreiten. Daher sollen bei der Prüfungsterminierung die Belange der Studierenden mit Betreuungsverpflichtungen besonders berücksichtigt werden. Im Rahmen der organisatorischen M?glichkeiten soll sowohl eine bevorzugte Wahl des Prüfungstermins innerhalb des regul?ren Prüfungszeitraums bzw. die Vereinbarung inidividueller alternativer Prüfungstermine m?glich sein. Es kann auch eine Leistungserbringung in geeigneter alternativer Form stattfinden.

6. Verl?ngerung der Studienh?chstdauer

Antragsm?glichkeit auf Verl?ngerung der Studienh?chstdauer zum Ende der regul?ren Studienzeit unabh?ngig von Zeiten der Beurlaubung oder des Erziehungsurlaubs in dem Rahmen, wie er der Benachteiligung angemessen ist

Informieren Sie sich dazu beim Zentralen Prüfungssekretariat bzw. der Studentenkanzlei

Bei Problemen und weiteren Fragen k?nnen Sie auch beim Familienservice der Universit?t nachfragen: Telefon 0941 943-2323, familienservice@ur.de


Eltern-Kind-Gruppe

Eltern-Kind-Gruppe am Campus der UR in Kooperation mit der OTH.R

Eingeladen sind: alle studentischen Eltern mit ihren Kindern von 0-4 Jahre

Wann: immer dienstags von 15.30 bis 17.00 Uhr

Wo: im Studierendenhaus an der OTH.R, Familienraum Y-102, UG

Ablauf:

Gemeinsames Spiel von Kindern und Eltern

Gemeinsame Zeit für Gespr?ch und Austausch

Freies Spiel der Kinder

Wozu:
bewusste Zeit mit den Kindern in Gemeinschaft verbringen

Kontakte zu anderen studentischen Eltern knüpfen

Spielanregungen für daheim bekommen

Anmeldung notwendig unter: familienservice@ur.de


UR | Beurlaubung wegen Mutterschutz, Kinderbetreuung, Pflege

Beurlaubung aufgrund von Schwangerschaft, Mutterschutz und Kinderbetreuung oder Pflege naher Angeh?riger

Studierende k?nnen sich aufgrund Art. 48 Bayerischen Hochschulgesetzes aus wichtigen Gründen beurlauben lassen. Solche wichtigen Gründe k?nnen Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit oder die Pflege naher Angeh?riger sein.

Für Beurlaubungen aus diesen familienpolitischen Gründe gibt es einige Ausnahmeregelungen bei der Dauer der Beurlaubung (mehr als zwei Semester) und dabei, dass w?hrend dieser Zeit der Beurlaubung Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden k?nnen.

Gerne bieten wir Ihnen hierzu ein individuelles Beratungsgepr?ch an.

Weitere Informationen zur Beurlaubung finden Sie auf der Internetseite der Studierendenkanzlei

Bitte beachten Sie, dass w?hrend eines Urlaubssemesters kein Anspruch auf Baf?g besteht. Mehr Informationen zu alternativen finanziellen Hilfen finden Sie hier beim Studierendenwerk


UR | Studienunterbrechung

Neben der Beurlaubung vom Studium gibt es die M?glichkeit, das Studium für eine bestimmte Zeit ganz zu unterbrechen. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 geschieht durch eine Exmatrikulation.

Da eine erneute Immatrikulation unter Umst?nden sehr problematisch werden kann, sollte diese M?glichkeit von Studierenden nur im ?u?ersten Notfall in Erw?gung gezogen werden und wenn ziemlich sicher ist, dass das Studium überhaupt nicht mehr fortgesetzt werden soll.

Wichtig:?Bitte lassen Sie sich unbedingt vor einer Exmatrikulation von den zust?ndigen Stellen (Zentrale Studienberatung, Fachstudienberatung, Studentenkanzlei, Prüfungs?mter) umfassend informieren, ob ggf. Zulassungsbeschr?nkungen, Neuerungen der Prüfungsordnung oder sonstige rechtliche ?nderungen zu erwarten sind.

Mehr Informationen zur Exmatrikulation finden Sie auf den Internetseiten der Studierendenkanzlei


Mehr Informationen

Auslandsstudium mit Kind

Hier finden Sie verschiedene Links zum Thema Auslandsstudium mit Kind:



Hier einzelne Links zu finanzielle Hilfen für Familien:

Weitere Informationen zum Thema Hilfen und Beratung finden Sie unter diesen Seiten:
Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Infotool zur ?bersicht zu Familienleistungen- und hilfen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend


Krankenversicherung w?hrend der Beurlaubung/der Elternzeit?

Da die Regelungen davon abh?ngig sind, ob Studierende gesetzlich oder privat versichert sind oder ob sie noch bei den Eltern familienversichert sind, fragen Sie am besten individuell bei Ihrer Krankenversicherung nach.
Allgemeine Informationen zur studentischen Krankenversicherung erhalten Sie beim Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz



  1. Verwaltung

Familien-Service

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Verwaltungsgeb?ude Zi. 0.06
Universit?tsstra?e 31
93053 Regensburg

Telefon 0941 943-2323
familienservice@ur.de

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