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Erziehungswissenschaften in den Lehramtsstudieng?ngen



Herzlich Willkommen

auf der Seite der Allgemeinen P?dagogik

für Lehramtsstudierende

Das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) mit seinen Bereichen Allgemeine P?dagogik, Schulp?dagogik und Psychologie ist Teil eines jeden Lehramtsstudiengangs und l?uft parallel zum Studium der Unterrichtsf?cher.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über Veranstaltungen, Leistungsanforderungen und weitere Angebote der Allgemeinen P?dagogik als Teilbereich des Erziehungswissenschaftlichen Studiums für Lehramtsstudierende.


Lehramtsprüfungsordnung

Der Teilbereich Allgemeine P?dagogik des Erziehungswissenschaftlichen Studiums in den Lehramtsstudieng?ngen ist in der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) und der zugeh?rigen Prüfungs- und Studienordnung für den universit?ren Prüfungsteil der Ersten Prüfung für ein Lehramt an ?ffentlichen Schulen geregelt.?

Den vollst?ndigen Text der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) sowie die Texte der Prüfungsordnungen für das Staatsexamen Lehramt an der Universit?t Regensburg (UPO) finden Sie hier.

Auszug aus der LPO I § 32

(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1. Bei der Meldung zur Ersten Staatsprüfung sind nachzuweisen

a) die erfolgreiche Ableistung des p?dagogisch-didaktischen Schulpraktikums,

b) mindestens 25 Leistungspunkte aus der P?dagogik und der Psychologie, davon

aa) mindestens 7 LP aus der Allgemeinen P?dagogik:

darunter Sozialisationstheorien und empirische Sozialisationsforschung; Ideen-, Sozial- und Institutionsgeschichte der P?dagogik; p?dagogische Anthroplogie

aa) mindestens 7 LP aus der Schulp?dagogik:

darunter Theorie der Schule als Institution und Organisation einschlie?lich Personalentwicklung; Gesundheits- und Sexualerziehung; individuelle F?rderung und Beratung

aa) mindestens 7 LP aus der Psychologie:

darunter Differentielle und Pers?nlichkeitspsychologie im Kontext der Schule; Sozialpsychologie der Schule und Familie; Auff?lligkeiten im Erleben und Verhalten von Kindern und Jugendlichen

Auszug aus der LPO I - § 22(2) 1a/2a/3a bzw. UPO § 25b

Im Fach Erziehungswissenschaften sind 35 LP nachzuweisen. Dabei müssen mindestens folgende Module mit insgesamt 27 LP abgeschlossen sein:

EWS - Teilfach Allgemeine P?dagogik

EWS - Teilfach Schulp?dagogik

EWS - Teilfach Psychologie

Die restlichen 8 LP k?nnen auch aus lehramtsspezifischen Veranstaltungen aus dem Angebot der Hochschule oder aus Lehrveranstaltungen aus der Fachdidaktik erbracht werden.


Modulbeschreibung