Bitte beachten Sie: Im Zuge der Studienreform des Bologna-Prozesses wurden die Diplom- und Magister-Studieng?nge in eine gestufte Studienstruktur mit grundst?ndigen Bachelor- und weiterführenden Master-Studieng?ngen umgewandelt.
Eine Einschreibung für einen Diplom- oder Magisterstudiengang ist daher an der Universit?t Regensburg nicht mehr m?glich. Studierende, die derzeit noch in einem Diplom- oder Magister-Studiengang eingeschrieben sind, k?nnen ihr Studium ordnungsgem?? beenden.
Studieng?nge zum Erwerb des Grades eines Bachelors sind grundst?ndige Studieng?nge in einem Fach oder einer F?cherkombination, die zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führen. Als akademischer Grad wird an der Fakult?t für Humanwissenschaften der Bachelor of Arts (B. A.) und der Bachelor of Science (B. Sc.) verliehen.
W?hrend des Studiums werden ein ?berblick über das gew?hlte Fachgebiet bzw. die gew?hlten Fachgebiete sowie eine grundlegende fachliche und methodische Kompetenz vermittelt.?Die Regelstudienzeit in Bachelorstudieng?ngen betr?gt an der Fakult?t für Humanwissenschaften sechs Semester.
Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung verleiht die Fakult?t des Prüfungsfaches, in welchem die Bachelorarbeit geschrieben wurde, den akademischen Grad eines ?Bachelor of Arts“, abgekürzt ?B. A.“
Am Institut für Erziehungswissenschaft kann der Studiengang Erziehungswissenschaft (B. A.) und am Institut für Sportwissenschaft der Studiengang Angewandte Bewegungswissenschaften (B. A.) absolviert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um einen Ein-Fach-Bachelorstudiengang.
Die im Rahmen des Bachelorstudiengangs zu erfüllenden 180 Leistungspunkte werden durch einen Modulkatalog und eine Prüfungsordnung des jeweiligen Fachs definiert. N?here Informationen zu den Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie auf den Seiten der Studieng?nge.
Da sich die Bachelor-Prüfungsordnungen immer wieder an die Studiensituation anpassen müssen, empfiehlt das Dekanat dringend, sich zu informieren, welche Fassung der Prüfungsordnung für den jeweiligen Studierenden gültig ist.
Der Bachelor-Studiengang im Fach Psychologie führt nach einer Regelstudienzeit von 6 Semestern zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss, dem Bachelor of Science in Psychologie.
Studieng?nge zum Erwerb des akademischen Grades eines Masters führen zu einem weiterführenden berufsqualifizierenden Abschluss. Als akademischer Grad wird an der Fakult?t für Humanwissenschaften der Master of Arts (M. A.) im Fach Erziehungswissenschaft und der Master of Science (M. Sc.) im Fach Psychologie verliehen. Zur Aufnahme in einen Masterstudiengang ist immer mindestens ein Bachelor- oder ein vergleichbarer erster berufsqualifizierender Abschluss nachzuweisen. Welche Studienabschlüsse konkret für den jeweiligen Masterstudiengang qualifizieren und ob weitere Zugangsvoraussetzungen (z.B. Fremdsprachenkenntnisse) gefordert werden, regelt die Prüfungsordnung des jeweiligen Masterstudiengangs.
Die beiden Master-Studieng?nge der Fakult?t für Humanwissenschaften bauen inhaltlich auf dem entsprechenden Bachelor -Studiengang auf, wodurch w?hrend des Masterstudiums eine tiefer gehende Spezialisierung innerhalb der gew?hlten Studienrichtung erfolgt.
Die Regelstudienzeit der Masterstudieng?nge der Humanwissenschaften betr?gt vier Semester. Fachspezifische Informationen zu den Masterstudieng?ngen halten die betreffenden Institute auf ihren Websites bereit.
Beim Staatsexamen wird der Abschluss im Rahmen einer staatlichen Prüfung erworben.
An der Fakult?t für Humanwissenschaften beendet man mit dem Staatsexamen die Lehramtsstudieng?nge in den Bereichen Grund-, Haupt- und Realschule sowie Gymnasium. Die Ausbildungen und Prüfungen werden landesweit einheitlich durch die Lehramtsprüfungsordnung geregelt. Die Universit?tsausbildung wird mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen. Daran schlie?t sich ein Referendariat an entsprechenden Schulen an, das mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen wird.
Die Fachkombinationen, die an der Universit?t Regensburg studiert werden k?nnen, finden Sie auf den Seiten zum Studienangebot.
Die Promotion dient dem Nachweis einer besonderen wissenschaftlichen Qualifikation durch eigene Forschungsleistungen. Die Zust?ndigkeit liegt bei der jeweiligen Fakult?t. Die Philosophischen Fakult?ten verleihen aufgrund ihrer Promotionsordnung, unabh?ngig vom Promotionsfach, den akademischen Grad einer Doktorin bzw. eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) der Universit?t Regensburg.
Hierfür muss eine schriftliche Arbeit im Promotionsfach (Dissertation) verfasst werden. Des Weiteres muss im Rahmen der mündlichen Prüfung (Disputation) nachgewiesen werden, dass der/die Promovend:in das Arbeitsgebiet und weitere davon berührte Fachgebiete beherrscht sowie neuere Entwicklungen des Faches kennt.
? Promotionsordnung für die Philosophischen Fakult?ten
Der Antrag auf Annahme als Doktorand/-in ist bei der Prüfungsverwaltung der Fakult?t zu stellen. Hierzu sind folgende Unterlagen beizufügen:
Alle Unterlagen müssen mit Originalunterschriften aller Parteien vorgelegt werden.
Alle Zeugnisse müssen entweder amtlich beglaubigt sein oder im Original mit Kopie der Fakult?tsverwaltung vorgelegt werden. Bei ausl?ndischen Zeugnissen muss au?erdem eine amtliche ?bersetzung eingereicht werden.
Der/die Promovierende erh?lt eine offizielle Best?tigung durch den Promotionsausschuss, wenn die Annahme erfolgt ist.
Kumulative Promotionen
In der Fakult?t für Humanwissenschaften k?nnen Promotionen auch kumulativ durchgeführt werden. Die Voraussetzungen finden Sie auf dem folgenden Formular.
? Richtlinien für kumulative Promotionen
? Richtlinien bezüglich Ko-Autorschaft bei kumulativen Promotionen
Wenn die Dissertation fertig geschrieben ist und abgegeben werden soll, muss ein Antrag auf Zulassung zur Promotion bei der Fakult?tsverwaltung gestellt werden. Hierzu sind folgende Unterlagen beizufügen: