W?hrend des Tashkent Law Springs trug Tabea Bauermeister zum Sammelklageninkasso vor. Dabei stellte sie nicht nur das Gesch?ftsmodell und seine Entstehung neben dem Gesetz vor, sondern ging darüber hinaus der Frage nach, ob sich aus der Entstehungsgeschichte des Sammelklageninkassos allgemeine Policy-Implikationen ableiten lassen.
Im Anschluss an die Tagung Anfang Juni 2024?ist nun der von Sebastian Schwamberger und Tabea Bauermeister gemeinsam herausgegebene und durch die Fritz Thyssen Stiftung gro?zügig unterstützte Sammelband ?Private Enforcement im Digitalen Binnenmarkt“ im Verlag Mohr Siebeck (print und Open Access) erschienen.
Der Tagungsband befasst sich mit den Herausforderungen des Private Enforcement der neueren europ?ischen Digitalrechtsakte: Obwohl der europ?ische Gesetzgeber mit dem Digital Services Act (DSA), dem Digital Markets Act (DMA), dem Data Act (DA), der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der KI-Verordnung zahlreiche, auch ineinandergreifende Rechtsakte für den Digitalen Binnenmarkt erlassen hat, sehen diese ganz unterschiedliche, teils auch keine Regelungen zum Private Enforcement vor. Dabei stellen sich bei einem etwaigen europ?ischen Schadensbegriff über die kollektive Rechtsdurchsetzung bis hin zum IPR stets ?hnliche Fragen. Ihnen nehmen sich die 13 Autor:innen an, und zwar nicht isoliert hinsichtlich jedes einzelnen Rechtsakts, sondern aus einer rechtsaktübergreifenden Perspektive.
In dem von Dr. Bj?rn Becker herausgegebenen und nun?in der OpenAccess-Variante erschienen Sammelband?"Wettbewerb auf digitalen M?rkten"?befasst sich Tabea Bauermeister mit der privaten Rechtsdurchsetzung des DMA. Konkret untersucht sie, ob das Unionsrecht seiner privaten Rechtsdurchsetzung gegenüber nicht nur offen ist, sondern sie darüber hinaus auch einfordert.
Der neue BeckOGK zum Hinweisgeberschutzrecht ist erschienen und mit ihm die von Tabea Bauermeister ausgearbeiteten Kommentierungen zu den kartellrechtlichen Normen der § 33e Gwb, §§ 81h bis 81n GBW, § 22 HinSchG und Art. 23 VO 1/2003. In ihnen werden die deutsche und die unionseurop?ische Kronzeugenregelung, der zivilrechtliche Kronzeugenschutz vor einer umfassenden gesamtschuldnerischen Haftung sowie das Bundeskartellamt als externe Meldestelle im Rahmen des HinSchG vorgestellt.?
W?hrend viel darüber diskutiert wird, ob das Sammelklageninkasso auch in kartellrechtlichen Sachverhalten mit dem RDG konform geht, bleiben die Untersuchungen zumeist auf nationaler Ebene stehen. Wie das Verfahren Rundholz zeigt, wohnt der Problematik jedoch auch eine unionseurop?ische Dimension inne. Auf dem Kluwer Cometionen Law Blog geht Tabea Bauermeister in englischer Sprache deshalb der Frage nach, wie sich das Unionsrecht zum Sammelklangeninkasso verh?lt, ob es diesem entgegensteht oder es nicht sogar umgekehrt gebietet.?
Die Debatte um die Zul?ssigkeit des Sammelklageninkassos konzentriert sich zumeist auf das deutsche Rechtsdienstleistungsgesetz. In unionsrechtlichen Materien wie den Plattformrechtsakten kommt jedoch eine neue Dimension hinzu: Auch die allgemeinen Grunds?tze und Wertentscheidungen des Unionsrechts k?nnen das Sammelklageninkasso unterbinden – oder m?glicherweise umgekehrt sogar einfordern. Vor diesem Hintergrund trug Tabea Bauermeister am 7. November im Rahmen der Konferenz ?Tools for Better Enforcement of EU Law in the Digital Space“ ihre ?berlegungen zu ?Collective Private Enforcement of EU Plattform Regulations & the Assignment Model“ vor.
Am 11. Oktober fand das von der School of Law, Zhongnan University of Economics and Law ausgerichtete internationale Symposium ?Private Law and Digitalization in Comparative Perspective“ in Wuhan statt, in dessen Rahmen die Teilnehmenden rechtsvergleichenden Fragen rund um die Digitalisierung des Rechts nachgingen. Tabea Bauermeister war Teil des Panels zum digitalen Vertragsrecht und trug zur Digitalen Inhalte-Richtlinie vor.
m Anschluss an die Tagung ?Wirtschaft und Methode“ an der Universit?t Wien ist nun der zugeh?rige Tagungsband?Ewerz/Soldo/Tokic, Wirtschaft und Methode erschienen. In dem darin enthaltenen Beitrag ?Instrumentalisierung als Weltpolizei??Das Unternehmen in den europ?ischen Bestrebungen um eine CSDD-Richtlinie“ untersucht Tabea Bauermeister die Implikationen des r?umlich-pers?nlichen Anwendungsbereichs der CSDD-Richtlinie.
Im Rahmen der Young Competition Law Scholars Conference zum Generalthema ?Think Big – Questioning the Role of Competition Law in the 21st Century“ nahm Tabea Bauermeister am 6. September an einer Podiumsdiskussion zur Frage ?EU-Competitiveness in a Globalized World: Competition Law and OR vs Regulation?“ teil. Diskutiert wurden Marktversagen und Rechtssetzungsversagen, die Bedeutung des DMA für die Wettbewerbsf?higkeit der EU und sein Verh?ltnis zum klassischen Wettbewerbsrecht.
Art.?6 Rom II-VO stellt die?sonderdeliktsrechtliche Kollisionsnorm für das Kartell- und Lauterkeitsrecht dar. Im BeckOGK ist die neuste ?berarbeitung der nunmehr allein von Tabea Bauermeister verantworteten Kommentierung (Stand: 1.6.2024) erschienen.?Die Aktualisierung diskutiert u.a. auch, inwiefern Art. 6 Rom II-VO für sich aus dem DMA und DSA ergebende Verpflichtungen?herangezogen werden kann.?
Art. 19 Digitale-Inhalte-Richtlinie und Anhang Nr. 1 lit.?k Klausel-Richtlinie weisen ?berschneidungen auf: Die eine Norm betrifft die bei bestehendem Vertrag vorgenommene ?nderung des geschuldeten digitalen Produkts und die andere die M?glichkeit, in AGB einseitige Leistungs?nderungen vorzusehen. Der naheliegenden Frage, ob die eine die andere Regelung (bzw. ihre nationale Umsetzungsnorm) verdr?ngt oder aber ob beide zur Anwendung kommen, ging Tabea Bauermeister am 3.7. im Rahmen des Forschungszirkels Wirtschaftsprivatrecht nach.
Im Rahmen der von Sebastian? Schwamberger und Tabea Bauermeister durchgeführten und von der Fritz Thyssen-Stiftung gef?rderten Tagung "Private Enforcement im Digitalen Binnenmarkt" wurde am?6. und 7. Juni ein gründlicher Blick auf die?private Rechtsdurchsetzung von europ?ischen Richtlinien und Verordnungen des digitalen Binnenmarkts?wie dem Digital Services Act (DSA), dem Digital Markets Act (DMA), der Plattform-to-Business Re
gulation (P2B-VO),??dem Data Governance Act (DGA), dem Data Act (DA), der Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie der Digitale Inhalte und Digitale Dienstleistungen Richtlinie (DIRL) und ?der Warenkauf-Richtlinie (WKRL) geworfen.?Dabei konzentrierten sich die Vortr?ge nicht auf einen Rechtsakt, sondern nahmen rechtsaktsübergreifend wiederkehrende Problemstellungen wie??die Wechselwirkungen zwischen private und public enforcement, Probl
eme um Schaden und Beweislast und Fragen um Wissenszurechnung und Verschulden in den Fokus (zum Programm). Die Vortragsmanuskripte werden zeitnah in einem Tagungsband ver?ffentlicht. Ein gro?es Dankesch?n geht an alle Speaker und Teilnehmenden!
Darf ich mich mit einer Idee selbstst?ndig machen, die ich für meinen Arbeitgeber entwickelt habe? Wie kann ich mein Unternehmenskonzept schützen? 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e und andere wirtschaftsrechtliche Fragen, die sich bei der Unternehmensgründung stellen, behandelt das Seminar. Das gemeinsam mit Anna Bernzen angebotene Seminar ist besonders praxisnah, die Themen für die Arbeiten wurden auf der Basis einer Umfrage in der Regensburger Start-up-Community entwickelt. Weitere Informationen finden Sie -?hier
Im Sommersemester 2024 bietet die Juniorprofessur erstmals die Vorlesung Private Digital Law III an. Sie befasst sich mit der (europ?ischen) Plattformregulierung. Nach einer Einführung in die Besonderheiten der Plattform?konomie werden die einzelnen Rechtsakte, insbesondere der DMA (Digital Markets Act), der DSA (Digital Services Act) und die P2B-VO (Platform to Business) vertieft betrachtet. Hinweise zur mündl. Prüfung finden Sie -?hier
Ein Apotheker verklagt seinen Konkurrenten wegen der vermeintlich unzul?ssigen Verarbeitung von Gesundheitsdaten beim Online-Vertrieb. Doch werden bei der Bestellung von Paracetamol u.?. überhaupt Gesundheitsdaten generiert? Und selbst wenn: Müsste der DS-GVO-Versto? nicht eigentlich von den betroffenen Kundinnen und Kunden selbst eingeklagt werden? Auf beck-aktuell bespricht Tabea Bauermeister die zu diesen Fragen ver?ffentlichten Schlussantr?ge von Generalanwalt Szpunar zum Verfahren Lindenapotheke (C-21/23).
Gemeinsam mit Prof. Dr. Anna Bernzen hat Prof. Dr. Tabea Bauermeister in den?ersten?beiden April-Wochen eine Einführungsvorlesung in das Bürgerliche Recht an der?Tashkent State Universetiy of Law in Usbekistan gegeben. Für die dortigen Jura-Studierenden eine gute Gelegenheit, ihre Deutschkenntnisse für den Erwerb juristischer Zusammenh?nge in Dienst zu stellen, und für die Dozentinnen eine sehr bereichernde, interkulturelle Erfahrung.?
Gemeinsam mit Prof. Dr. Sebastian Schwamberger organisiert Prof. Dr. Tabea Bauermeister am 6. und 7. Juni eine Tagung zum Private Enforcement im Digitalen Binnenmarkt.?
Gemeinsam mit Studierenden der HTW Berlin,
der Uni Augsburg, der Hanoi School of Law
sowie der National University of Vietnam
und betreut durch Tabea Bauermeister haben
vier Studierende der UR an einem Seminar zu
"Fundamental Rights and their Impact on the
Civil Law System" in Vietnam teilgenommen.
Besprochen und diskutiert wurden der
v?lkerrechtliche Menschenrechtsschutz und
seine Auswirkungen auf das Zivilrecht.
H?hepunkt des Seminars war ein Moot Court,
in dem die Studierenden das Gelernte anwenden konnten. Gef?rdert wurde das Seminar von Regensburger Seite aus von der Regensburger Universit?tsstiftung.
Mit der 107. EL des Frankfurter Kommentars zum Kartellrecht ist die von Tabea Bauermeister verfasste Kommentierung zu Art. 7 DMA erschienen. Art.?7?DMA gibt Anbietern von nummernunabh?ngigen interpersonellen Kommunikationsdiensten ein Recht auf Interoperablit?t mit den insofern benannten Torw?chtern WhatsApp und Facebook-Messenger. Die Kommentierung befasst sich mit dem Hintergrund und der Genese, den (potenziellen) Normadressaten, dem Begriff und den Dimensionen von Interoperabilit?t, der Rechtsdurchsetzung der Norm sowie verwandten Regelungen.
In der BKR 5/2024 bespricht Tabea Bauermeister das BGH-Urteil v. 21.9.2023 - III ZR 139/22 zum Zweiterwerb von Fondsanteilen. Dabei geht sie nicht nur auf den Erwerbsvorgang, wie er sich nach deutschem Recht darstellt, ein, sondern thematisiert die sich aus dem Tatbestand ergebenden internationalprivatrechtlichen Herausforderungen intensiv.
Auf der 4. IPR-Nachwuchstagung hat Tabea Bauermeister unter dem Titel "Menschenrechte und Umweltschutz durch die Hintertür?" zur internationalprivatrechtlichen Dimension des Schadensersatzanspruchs im Richtlinienvorschlag zur Corporate Sustainability Due Diligence vorgetragen. Nun ist unter dem Titel Die Achtung des Fremden der zugeh?rige Tagungsband und mit ihm der entsprechende Beitrag erschienen.
Am 27.2.24 hat Tabea Bauermeister im Rahmen der von der Tashkent State University of Law ausgerichteten Zoom-Konferenz “New Competition Law of Uzbekistan: Implications from the international scholarship” das europ?ische Wettbewerbsrecht und den Digital Markets Act vorgestellt.