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Schwerpunkt 7 Recht der Informationsgesellschaft

Herzlich Willkommen auf der Homepage des Schwerpunktbereichs 7 – Recht der Informationsgesellschaft

Der Schwerpunkt ?Recht der Informationsgesellschaft“ konzentriert sich auf das Zivil-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, weist aber auch Bezüge zum Unions- und V?lkerrecht auf. In einer modernen, schnelllebigen Gesellschaft ist die Bedeutung des Informationsrechts kaum zu übersch?tzen, was diesen Schwerpunkt besonders zukunftssicher macht. Die hohe Praxisrelevanz zeigt sich darin, dass viele Kanzleien über entsprechende Practice Groups verfügen, die sich auf Informationsrecht spezialisieren. Nach der juristischen Ausbildung besteht die M?glichkeit, sich als Fachanwalt/anw?ltin für IT-Recht zu spezialisieren. Des Weiteren bietet die wertvolle Pflichtfachvertiefung auch die M?glichkeit, in anderen Rechtsbereichen t?tig zu werden und mit besonderem Wissen zu punkten. Im Rahmen des Schwerpunkts besteht au?erdem die Gelegenheit, an Praxisworkshops teilzunehmen, um erste praktische Erfahrungen zu sammeln. Der Schwerpunkt wird durch spannende Exkursionen abgerundet, die das Verst?ndnis des juristischen Arbeitens f?rdern. In der Vergangenheit besuchten Schwerpunktteilnehmer/innen namenhafte Institutionen und Unternehmen wie die EU-Kommission, Pro Sieben Sat1, O2, Google oder die SZ. Dadurch konnten sie praktische Einblicke in unterschiedliche Arbeitsfelder gewinnen.


Veranstaltungen


Vorlesung und Konversationsübung Medienrecht (2 SWS)

Prof. Dr. Anna K. Bernzen und Prof. Dr. Alexander Tischbirek, in der Regel SoSe

Termine im SoSe 2025

24.04.2025 – 24.07.2025, immer donnerstags von 12:00-14:00 Uhr c.t.

(Ausfalltermine: 01.05.2025, 29.05.2025, 19.06.2025)

Inhalte

Rundfunk und Presse sind von entscheidender Bedeutung für das Funktionieren einer freiheitlichen Demokratie. Doch auch Nutzer:innen (sozialer) Medien selbst, Plattformbetreiber und andere Telemedienanbieter spielen eine immer gr??ere Rolle im ?ffentlichen Meinungsbildungsprozess. In der Vorlesung ?Medienrecht“ wird zun?chst der verfassungs- und menschenrechtliche Rahmen aufgezeigt, in dem sich all diese Akteure bewegen. Anschlie?end werden mit dem Medienstaatsvertrag und dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag exemplarisch zwei einfachgesetzliche Rechtsakte untersucht, die ihre Arbeit regulieren. Vorlesung (Prof. Dr. Anna Bernzen) und K? (Prof. Dr. Alexander Tischbirek) finden dabei im w?chentlichen Wechsel statt: Jeweils im Nachgang zu den einzelnen Vorlesungseinheiten wird dieses Wissen im Rahmen der begleitenden Konversationsübung angewendet und vertieft.

Ein Plan zur Vorlesung und zur Konversationsübung wird im April auf GRIPS abrufbar sein. Die Materialien zur Vorlesung und zur K? werden im Vorfeld der jeweiligen Stunde auf GRIPS bereitgestellt.

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Telekommunikationsrecht (2 SWS)

Prof. Dr. Jürgen Kühling, LLM., in der Regel WiSe

Termine im WiSe 2025/2026

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Inhalte

Das Telekommunikationsrecht ist ein modernes, facettenreiches und interdisziplin?res Rechtsgebiet mit technischen und ?konomischen Bezügen. Es kann prim?r dem besonderen (Wirtschafts-) Verwaltungsrecht zugeordnet werden. Dabei ist die Telekommunikationsordnung zugleich Grundlage der gesamten Informationswirtschaft, woraus sich die doppelte Verortung sowohl im Schwerpunktbereich 7 ?Recht der Informationsgesellschaft“ als auch im bisherigen Schwerpunktbereich 9 ?Wirtschaftsrecht“ und im neuen Schwerpunktbereich 12 "?ffentliches Wirtschaftsrecht" erkl?rt. Die mit der stetigen technischen Entwicklung der Telekommunikation und der starken unionsrechtlichen ?berformung der Telekommunikationsordnung, zuletzt durch den GIA (Gigabit Infrastructure Act) bzw. zu deutsch die Gigabit-Infrastrukturverordnung, regelm??ig einhergehenden (neuen) juristischen Fragestellungen machen dieses Rechtsgebiet sehr interessant für Jurastudierende und Studierende des LL.B. Digital Law. Vor diesem Hintergrund bietet die Vorlesung nach einer knappen Erl?uterung der für das Verst?ndnis des TK-Rechts grundlegenden technischen und ?konomischen Hintergründe sowie der unionsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Bezüge eine Darstellung der systematischen Struktur und der inhaltlichen Grundzüge des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Dabei werden auch aktuell geführte Diskussionen (z. B. ?Rechtlich abgesicherter Anspruch auf schnelles Internet“, ?Novellierung des TKG“, ?Frequenzvergabe“ etc.) aufgegriffen und in den rechtlichen Rahmen eingeordnet. Mit Blick auf die wirtschaftsverwaltungsrechtlichen Bezüge vertieft die Vorlesung allgemeine ?ffentlich-rechtliche Fragestellungen etwa zu den Grundrechten oder zur Aufgabenerledigung und -verteilung im f?deralen Staat und im europ?ischen Verbund, aber auch verwaltungsrechtliche Fragen wie beispielsweise die Reichweite von Beurteilungs- und Ermessensspielr?umen der Verwaltung. Eine Zusammenstellung der einschl?gigen Gesetzestexte, ein Terminplan sowie eine inhaltliche Gliederung der Vorlesung werden vor Vorlesungsbeginn auf der E-Learning Plattform der Uni Regensburg (?G.R.I.P.S.“) zur Verfügung gestellt. Die vorlesungsbegleitenden Unterlagen (z. B. Power-Point-Folien) werden dort ebenfalls jeweils vor Beginn der jeweiligen Vorlesungseinheit abrufbar sein. Die Vorlesung wird als Pr?senzveranstaltung durchgeführt.

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Intellectual Property Law / Geistiges Eigentum (2 SWS)

Prof. Dr. Anna K. Bernzen, Angebotsh?ufigkeit: unregelm??ig

Termine

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Inhalte

Das Recht des geistigen Eigentums besch?ftigt sich mit dem Schutz sehr unterschiedlicher geistiger Leistungen: Das Patentrecht zum Beispiel schützt Erfindungen auf allen Gebieten der Technik, das Urheberrecht demgegenüber Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Die Vorlesung ?Geistiges Eigentum“ gibt einen ?berblick über die unterschiedlichen Schutzrechte. Eingangs werden Grundlagen zum Schutz immaterieller Güter im Allgemeinen vermittelt. Anschlie?end werden der Inhalt und die Entstehungsvoraussetzungen konkreter Schutzrechte sowie Verwertungs- und Schutzm?glichkeiten der Inhaber:innen solcher Rechte behandelt. Besprochen werden technische Schutzrechte (Patent, Gebrauchsmuster, Sorte und Halbleitertopografie), Kennzeichenrechte (Marke und geografische Herkunftsangabe) sowie ?sthetische Schutzrechte (Urheberrecht, verwandte Schutzrechte und Design).

Ein Vorlesungsplan wird im April auf GRIPS abrufbar sein. Die Materialien zur Vorlesung k?nnen auf GRIPS im Vorfeld der jeweiligen Stunde abgerufen werden.


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Datenschutzrecht (2 SWS)

Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL. M. und Dr. Manuel Klar, Angebotsh?ufigkeit: in der Regel SoSe

Termine

29.04.2025 – 22.07.2025, immer dienstags von 16:00 – 18:00 Uhr c. t., 27.06.2025, 10.07.2025

Inhalte

Durch die zunehmende technische Vernetzung unserer Gesellschaft steigen auch die gesellschaftliche Bedeutung und der wirtschaftliche Wert von Daten signifikant. Gleichzeitig werden wirksame Regeln zum Schutz personenbezogener Daten, also letztlich zum Schutz der Privatsph?re, immer wichtiger. Die Rechtsanwendung steht hier vor der Herausforderung, dass die Datenschutzvorgaben der technischen Entwicklung nachfolgen und einer zunehmenden Europ?isierung unterworfen sind. Zudem besteht eine unübersichtliche Vielzahl von bereichsspezifischen Vorschriften. Vor diesem Hintergrund liegt das Hauptaugenmerk der Vorlesung auf der Darstellung der systematischen Struktur des Datenschutzrechts.
Einen der Schwerpunkte der Vorlesung wird die seit Ende Mai 2018 in der gesamten EU geltende Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) darstellen. Doch diese eigentlich zur unionsweiten Vereinheitlichung des Datenschutzrechts gedachte Verordnung l?sst einzelne Fragen offen, die jeder Mitgliedstaat selbst regeln kann beziehungsweise muss. Deshalb werden auch das diese Lücken füllende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie weitere bereichsspezifische Normen Gegenstand der Veranstaltung sein. Im Datenschutzrecht besteht auch mehrere Jahre nach der gro?en Reform von 2018 eine besonders spannende Situation, da vormals weitgehend national gepr?gtes Recht inzwischen weitgehend durch Unionsrecht abgel?st wurde und dennoch in vielen Einzelfragen noch keine hinreichende Rechtssicherheit für Datenverarbeiter besteht.
Ausgangspunkt wird jedoch zun?chst eine umfassende Darstellung der grundrechtlichen Steuerungsvorgaben in der Grundrechte-Charta der EU sowie des Grundgesetzes sein. Schwerpunktm??ig wird der Fokus sodann auf der Darstellung der Grundprinzipien und der Datenschutzregelungen der Datenschutz-Grundverordnung liegen. Dabei werden aktuelle Diskussionen aufgegriffen, etwa zum Personenbezug von IP-Adressen, Big Data, dem EU-US Data Privacy Framework, dem ?Recht auf Vergessenwerden” im Internet oder dem Recht auf Datenportabilit?t gegenüber den Betreibern sozialer Netzwerke wie Facebook. Die Besonderheiten des Gesundheitsdatenschutzrechts sowie Case Studies runden die Veranstaltung ab.

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Konversationsübung zum Recht der Informationsgesellschaft (1 SWS)

Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL. M., Angebotsh?ufigkeit: unregelm??ig

Termine

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Inhalte

Im Rahmen der Konversationsübung werden aktuelle Entwicklungen des ?ffentlichen Informationsrechts (also insbesondere des Medien-, Telekommunikations- und/oder Datenschutzrechts) diskutiert. Je nach Entwicklung wird gegebenenfalls eine aktuelle Gerichtsentscheidung zum Gegenstand einer gemeinsamen Urteilsexegese gemacht, um den argumentativen Umgang mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen zu üben. Auch sind m?glicherweise Vortr?ge externer Gastdozenten zu aktuellen Fragestellungen Bestandteil der Veranstaltung. Hauptgegenstand der Konversationsübung ist traditionell eine Exkursion zu einem Unternehmen, das in der Praxis Berührungspunkte zu spannenden Fragen des Informationsrechts hat. N?here Informationen zu der Exkursion und zu den Einzelterminen sowie R?umen werden noch zur Verfügung gestellt.

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Wissenschaftliches Entscheidungslabor - Verfassungsrecht (2 SWS)

Prof. Dr. Thorsten Kingreen und Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL. M., in der Regel SoSe

Termine

23.04.2025 – 23.07.2025, immer mittwochs von 14:00-16:00 Uhr

Inhalte

Die Veranstaltung richtet sich an alle Studierenden, die die beiden staatsrechtlichen Vorlesungen besucht haben und an einer vertieften Diskussion aktueller verfassungsrechtlicher Entscheidungen und Streitfragen interessiert sind. Sie ist Bestandteil des Schwerpunktstudiums in den Schwerpunktbereichen 2, 3 (neu), 4, 7, 8, 10, 12 (neu) und 13.

Dabei weichen wir von der in Deutschland üblichen Methode des Frontalunterrichts ab und gestalten die Veranstaltung in Anlehnung an die Lehre im anglo-amerikanischen Raum in der Diskussion mit Ihnen (?sokratische Methode”). Hierdurch kann vor allem auf Ihre Wünsche und Schwierigkeiten bei der Bearbeitung von Rechtsfragen eingegangen werden.

Wir geben die zu besprechenden Entscheidungen vorab bekannt, damit sie vor Beginn der Veranstaltung von allen durchgearbeitet (?Reading assignment”) und diskutiert werden k?nnen. Auf diese Weise soll zugleich die Herangehensweise hinsichtlich vorbereitender Seminararbeiten geübt werden. Die Korrektur von Seminar- und Studienarbeiten zeigt, dass die eigenst?ndige Erfassung jüngerer Rechtsprechungsentwicklungen etwa durch aktuelle Urteile sowie die anschlie?ende Einordnung derselben in vorhandene Kontexte immer wieder Probleme bereiten. Oftmals fehlt zudem der Mut zur kritischen Bewertung. Die Veranstaltung will hier die oftmals vorrangige N?herungsweise an Rechtsprobleme durch Sekund?rliteratur (?Anmerkungslektüre” statt ?Urteilslektüre”) bewusst durchbrechen und zum kritischen Diskurs anregen, der in den ?klassischen” Vorlesungen oft zu kurz kommt. Mit Kant gilt also: ?Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen!”
Wir werden die Veranstaltung zu Beginn vorstellen und m?chten dann jeweils im Wechsel einschl?gige Entscheidungen mit Ihnen diskutieren. Das Material wird vor den jeweiligen Vorlesungseinheiten bereitgestellt.

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Wissenschaftliches Entscheidungslabor – Europarecht (2 SWS)

Prof. Dr. Thorsten Kingreen und Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL. M., in der Regel WiSe

Termine

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Inhalte

Die Veranstaltung ist Bestandteil des Schwerpunktstudiums und richtet sich als Pflichtvorlesung an Studierende in den Schwerpunktbereichen 2, 3 (neu), 4, 7, 8, 10, 12 (neu) und 13. Die Veranstaltung geht von der Vorlesung zum Europarecht aus und verknüpft und vertieft deren Inhalte mit weiteren Inhalten des Pflichtfachstoffs.

Sie verfolgt dabei ein zentrales inhaltliches und ein wichtiges methodisches Ziel. Inhaltlich m?chten wir die Europ?isierung des nationalen Rechts aufzeigen, aber auch Unterschiede im Mehrebenensystem erarbeiten. Grundlage jeder Vorlesungseinheit soll ein Referenzbeispiel sein, das die Verzahnung zwischen nationalem und europ?ischem Recht (unter Einschluss der Europ?ischen Menschenrechtskonvention) besonders deutlich macht. Das gilt besonders anschaulich für das ?Recht auf Vergessen“. So zeigen die Entscheidungen um das sog. ?Recht auf Vergessen(werden)“ vom Bundesverfassungsgericht und Europ?ischen Gerichtshof wie sich nationale und europ?ische Grundrechte wechselseitig beeinflussen. Auch die Grundfreiheiten sind als klassischer ?Motor” der sogenannten negativen Harmonisierung in grunds?tzlich den Mitgliedstaaten vorbehaltenen Regelungsbereichen nach wie vor relevant.

Ziel aller Einheiten ist nicht die Vermittlung punktuellen Wissens der jeweiligen Themengebiete. Vielmehr geht es darum, die für das Recht relevanten Methoden der Rechtsangleichung aufzuzeigen. Der Begriff der Harmonisierung ist dabei weit zu verstehen und erfasst Aktivit?ten der Legislative (etwa in Form einer ?Richtlinie”) genauso wie die wichtige Rolle der Rechtsprechung – und zwar sowohl des EuGH als auch der nationalen Gerichte – und schlie?lich der Exekutive. Im Vordergrund stehen grundlegende Angleichungsmechanismen einschlie?lich einer Reflexion der verschiedenen methodischen Konsequenzen (wie etwa die europarechtskonforme Auslegung).

?Entscheidungslabor" hei?t die Veranstaltung, da wir (aktuelle) Entscheidungen von Gerichten analysieren. ?Wissenschaftlich" soll das Entscheidungslabor sein, weil es auf das wissenschaftliche Arbeiten in Seminar- und Studienarbeiten vorbereiten soll.

In methodischer Hinsicht m?chten wir von der in Deutschland üblichen Methode des Frontalunterrichts abweichen und die Veranstaltung in Anlehnung an die Lehre im anglo-amerikanischen Raum m?glichst in der Diskussion mit Ihnen (und dabei auch vor allem Ihren Wünschen und Schwierigkeiten bei der Bearbeitung von Rechtsfragen) gestalten (?sokratische Methode”): Wir geben die zu besprechenden Entscheidungen vorab bekannt, damit sie vor Beginn der Veranstaltung von allen durchgearbeitet (?Reading assignment”) und diskutiert werden k?nnen. Dabei werden zugleich exemplarische Hinweise gegeben, wie ein entsprechendes Thema im Rahmen einer Seminararbeit oder Studienarbeit aufbereitet werden k?nnte. Die Korrektur von Seminar- und Studienarbeiten zeigt, dass immer wieder Schwierigkeiten auftreten bei der eigenst?ndigen Erfassung jüngerer Rechtsprechungsentwicklungen etwa durch aktuelle Urteile und bei der anschlie?enden Einordnung in ihren Kontext. Oftmals fehlt zudem der Mut zur kritischen Bewertung. Die Veranstaltung will hier die oftmals vorrangige N?herungsweise an Rechtsprobleme durch Sekund?rliteratur (?Anmerkungslektüre” statt ?Urteilslektüre”) bewusst durchbrechen und zum kritischen Diskurs anregen, der in den ?klassischen” Vorlesung oft zu kurz kommt. Mit Kant gilt also: ?Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen!”

Die Veranstaltung ist nur geeignet für Studierende, die bereits die Vorlesung zum Europarecht besucht haben. Ein vorheriger Besuch der Vorlesungen im Verwaltungsrecht ist hilfreich, aber nicht erforderlich.
Wir freuen uns auf die Diskussion mit Ihnen!

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Seminare (jeweils 2 SWS)

Sommersemester 2025

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