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Allgemeine Antr?ge


Anerkennung eines ?rztlichen Attests

Sollte es Ihnen krankheitsbedingt nicht m?glich sein, an einer Prüfung teilzunehmen, müssen Sie unverzüglich ein ordnungsgem??es Attest im Original (keine Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung!) und folgenden Antrag bei uns einreichen:?
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~ Antrag auf Anerkennung eines Attestes ~

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Der Antrag muss vollst?ndig ausgefüllt und eigenh?ndig unterzeichnet werden!
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Beispiel:?

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Hinweise:

  • Sollten Sie die Bearbeitungsfrist einer Hausarbeit/Seminararbeit aufgrund der im Attest geannten Prüfungsverhinderung verl?ngern wollen, müssen Sie sich direkt an den jeweiligen Lehrstuhl wenden.
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  • Die inhaltlichen Anforderungen an ein Attest entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
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    Erfüllt Ihr Attest nicht die dort genannten Anforderungen, kann dieses nicht anerkannt werden. In diesem Fall muss die Leistung mit "5,0 (Vers?umnis)" bewertet werden.
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  • Bei Anerkennung der krankheitsbedingten Prüfungsunf?higkeit wird in FlexNow schnellstm?glich nach Eingang "Anerkannte Krankheit (Attest)"?eingetragen. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网bezüglich erhalten Sie dann eine FlexNow-Benachrichtigung via E-Mail.
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"Checkliste" zur Krankmeldung:

  • Arzttermin sp?testens am Tag der Prüfung
  • Symptome ggf. samt Ausschluss von Prüfungsangst
  • V.a. bei Verl?ngerung der Abschlussarbeit:
    • konkreter Zeitraum der Krankschreibung
      -> Beachten Sie bitte, dass rückwirkende Krankmeldungen nicht berücksichtigt werden k?nnen. D.h. dass die Krankheitstage erst ab dem Tag des Arzttermins (= Attestausstellung) berücksichtigt werden.
  • Antrag samt Attest am Tag des Arzttermins per Post an das Prüfungssekretariat schicken. Gerne auch vorab via E-Mail über die Stud.-Adresse, v.a. wenn Versand nicht unverzüglich m?glich ist z.B. wegen Bettl?gerigkeit
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Die Originalunterlagen (Antrag sowie Attest) k?nnen Sie per Post an uns schicken oder in den Briefkasten neben dem Eingang zum "Infozentrum Prüfungsamt" (Raum PT 1.1.12 D) einwerfen.

Gerne k?nnen Sie die Unterlagen auch vorab via E-Mail über die Stud.-Adresse an pa.phil@ur.de schicken, v.a. wenn der Versand nicht unverzüglich m?glich ist z.B. wegen Bettl?gerigkeit
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Anerkennung externer Leistungen

Hier wird unterschieden zwischen der Anerkennung von Leistungen aus dem Inland und dem Ausland. W?hlen Sie daher bitte den für Sie zutreffenden Antrag:?
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Der Antrag muss vollst?ndig und verst?ndlich ausgefüllt und von der Fachvertretung bzw. den Modulverantwortlichen unterschrieben und gestempelt werden. Beachten Sie bitte, dass die konkrete Modulbezeichnung samt -Nr. und Position mit angegeben wird!?
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Beispiel:

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Hinweise:

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  • Bei "Bezeichnung der Leistung"?müssen Sie die im beigefügten Leistungsnachweis ersichtliche Kursbezeichnung eintragen. Gerne k?nnen Sie die entsprechenden Leistungen im Nachweis farbig markieren oder mit Nummerierungen arbeiten.?
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  • Einige Prüfungsordnungen geben Fristen zur Anrechnung vor (siehe §?"Anrechnung"). Nur wenn der Antrag innerhalb der dort genannten Frist vorgelegt wird, kann die Anerkennung stattfinden.
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  • Für jeden Fachbereich ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
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  • Die Modulposition, für die Sie die Anerkennung beantragen, darf noch nicht belegt sein.
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  • Eine an der UR?nicht bestandene Leistung kann NICHT durch eine Anerkennung ersetzt werden. Die Wiederholungsprüfung hierfür ist an der UR?abzulegen.
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  • Sollten Sie sich Leistungen für den freien Wahlbereich anerkennen lassen, wenden Sie sich bitte an Herrn Matthias Baderschneider (Koordinierungsstelle Leistungspunkte).
    AUSNAHME:
    Bachelor Erziehungswissenschaft:?Für die Anerkennung im Wahlbereich (= Nebenfachmodul) wenden Sie sich bitte an die Fachvertretung.
    Bachelor und Master Psychologie: Für die Anerkennung im Wahlbereich (fachübergreifend als auch fachintern) wenden Sie sich bitte an die Fachvertretung.

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百利宫_百利宫娱乐平台¥官网en Antrag samt Best?tigungen/Leistungsnachweise (in Kopie) k?nnen Sie per Post an uns schicken oder in den Briefkasten neben dem Eingang zum "Infozentrum Prüfungsamt" (Raum PT 1.1.12 D) einwerfen.

Es ist auch m?glich, diese Unterlagen als PDF via E-Mail (pa.phil@ur.de) einzureichen. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 muss zwingend über die Ihnen zugewiesene stud.-Adresse geschehen. Beachten Sie, dass der Antrag von allen Beteiligten vor dem Einscannen eigenh?ndig im Original unterzeichnet werden muss.

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Beachten Sie bitte, dass eine gültige Immatrikulation Voraussetzung ist, um eine Anerkennung beantragen zu k?nnen!
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Anerkennung UR-Leistungen (Zusatzs-/Doppelstudium)

Sofern Leistungen aus einem anderen Studiengang der UR (z.B. aus Lehramt, B.Sc. WiWi, Jura oder einer Zusatzausbildung wie der IT-Ausbildung) übernommen werden sollen, ist dieser Antrag vorzulegen:?
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~ Antrag auf Anerkennung