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SFA - Auslagenersatz

F¨¹r die Sprachkurse der Studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung (SFA) wird seit dem Sommersemester 2015 ein Auslagenersatz erhoben. Grundlage hierf¨¹r ist der Beschluss der Universit?tsleitung vom 24. November 2014.

Die H?he des Auslagenersatzes f¨¹r einen SFA-Kurs entsprechend der Ordnung ¨¹ber den Auslagenersatz vom 27. Januar 2015 finden Sie in der nachfolgenden Tabelle:

Kursumfang

Betrag in €

Studierende von UR & OTH

Betrag in €

Gasth?rer & UR-Bedienstete

1 SWS 12,50 15,00
2 SWS 25,00 30,00
3 SWS 37,50 45,00
4 SWS 50,00 60,00
6 SWS 75,00 90,00

Der Auslagenersatz wird f¨¹r alle im Rahmen der SFA angebotenen Sprachkurse mit Ausnahme der vhb-Kurse erhoben.


Zahlung des Auslagenersatzes

Wenn Sie sich ¨¹ber SPUR zum Kurs angemeldet haben oder nachtr?glich zum Kurs zugelassen wurden, erhalten Sie in der 4. Kurswoche (Semesterkurse) bzw. in der 2. Kurswoche (Intensivkurse) eine Zahlungsaufforderung per E-Mail an Ihre studentische Adresse.

WICHTIG: Bitte warten Sie mit der ?berweisung, bis Sie die entsprechende E-Mail mit der Zahlungsauff