F¨¹r die Sprachkurse der Studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung (SFA) wird seit dem Sommersemester 2015 ein Auslagenersatz erhoben. Grundlage hierf¨¹r ist der Beschluss der Universit?tsleitung vom 24. November 2014.
Die H?he des Auslagenersatzes f¨¹r einen SFA-Kurs entsprechend der Ordnung ¨¹ber den Auslagenersatz vom 27. Januar 2015 finden Sie in der nachfolgenden Tabelle:
Kursumfang | Betrag in € Studierende von UR & OTH | Betrag in € Gasth?rer & UR-Bedienstete |
---|---|---|
1 SWS | 12,50 | 15,00 |
2 SWS | 25,00 | 30,00 |
3 SWS | 37,50 | 45,00 |
4 SWS | 50,00 | 60,00 |
6 SWS | 75,00 | 90,00 |
Der Auslagenersatz wird f¨¹r alle im Rahmen der SFA angebotenen Sprachkurse mit Ausnahme der vhb-Kurse erhoben.
Wenn Sie sich ¨¹ber SPUR zum Kurs angemeldet haben oder nachtr?glich zum Kurs zugelassen wurden, erhalten Sie in der 4. Kurswoche (Semesterkurse) bzw. in der 2. Kurswoche (Intensivkurse) eine Zahlungsaufforderung per E-Mail an Ihre studentische Adresse.
WICHTIG: Bitte warten Sie mit der ?berweisung, bis Sie die entsprechende E-Mail mit der Zahlungsauff