Internationale Studierende aus Nicht-EU-Staaten beantragen innerhalb von drei Monaten nach Einreise (bzw. vor Ablauf eines eventuellen Visums) eine Aufentahltserlaubnis bei der zust?ndigen Ausl?nderbeh?rde.
F¨¹r die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis an Studierende ist in der Regel eine Immatrikulationsbescheinigung erforderlich, die erst nach Einschreibung zur Verf¨¹gung steht. Studierende die ein paar Wochen vor Einschreibung bereits einreisen, k?nnen solange mit dem Vorsprechen bei der Ausl?nderbeh?rde warten, bis sie die Immatrikulation vorlegen k?nnen.
Sie d¨¹rfen aber keinesfalls die Frist von drei Monaten oder die G¨¹ltigkeit eines eventuellen Visums ¨¹berschreiten!
Die Ausl?nderbeh?rde der Stadt Regensburg ben?tigt f¨¹r die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in der Regel folgende Unterlagen:
Geb¨¹hr
Internationale Studierende mit deutschen Stipendien: kostenfrei
Teilnehmer:innen der Austauschprogrammen der UR: 100 €
Ersterteilung: 100 €
Verl?ngerung: 80 €
? Adresse der zust?ndigen Beh?rden
Bitte behalten Sie bei Ihrer Aufenthaltserlaubnis immer folgender Punkte im Blick:
Tun Sie das nicht, ist Ihr Aufenthalt in Regensburg illegal!