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Aufenthaltserlaubnis

Was passiert mit meinem Visum nach der Einreise?

Internationale Studierende aus Nicht-EU-Staaten beantragen innerhalb von drei Monaten nach Einreise (bzw. vor Ablauf eines eventuellen Visums) eine Aufentahltserlaubnis bei der zust?ndigen Ausl?nderbeh?rde.

F¨¹r die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis an Studierende ist in der Regel eine Immatrikulationsbescheinigung erforderlich, die erst nach Einschreibung zur Verf¨¹gung steht. Studierende die ein paar Wochen vor Einschreibung bereits einreisen, k?nnen solange mit dem Vorsprechen bei der Ausl?nderbeh?rde warten, bis sie die Immatrikulation vorlegen k?nnen.

Sie d¨¹rfen aber keinesfalls die Frist von drei Monaten oder die G¨¹ltigkeit eines eventuellen Visums ¨¹berschreiten!


Beantragung der Aufenthaltserlaubnis

Die Ausl?nderbeh?rde der Stadt Regensburg ben?tigt f¨¹r die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in der Regel folgende Unterlagen:

  • "Antrag auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis"???????????? (Verl?ngerung: "Antrag auf Verl?ngerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis"; Formbl?tter bei der Ausl?nderbeh?rde )
  • g¨¹ltiger Pass
  • biometrisches Passfoto
  • Zulassungsbescheid oder Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweise ¨¹ber Lebensunterhalt (992 € pro Monat)
  • "Wohnungsgeberbest?tigung" (Formblatt bei der Ausl?nderbeh?rde )

Geb¨¹hr

Internationale Studierende mit deutschen Stipendien: kostenfrei
Teilnehmer:innen der Austauschprogrammen der UR: 100 €
Ersterteilung: 100 €
Verl?ngerung: 80 €

? Adresse der zust?ndigen Beh?rden


G¨¹ltigkeit und Zweck der Aufenhaltserlaubnis

Bitte behalten Sie bei Ihrer Aufenthaltserlaubnis immer folgender Punkte im Blick:

  • Der Zweck Ihres Aufenthalts: °ÙÀû¹¬_°ÙÀû¹¬ÓéÀÖÆ½Ì¨£¤¹ÙÍøer bezieht sich ausdr¨¹cklich auf das Fach und die Hochschule, an der Sie studieren. Das hei?t, falls Sie das Fach oder von einem studienvorbereitenden Deutschkurs ins Fachstudium wechseln, ein Hochschulwechsel erfolgt oder Sie Ihr Studium beenden, wird Ihre Aufenthaltserlaubnis in der Regel automatisch ung¨¹ltig, egal welches Datum darauf steht! Sie m¨¹ssen deshalb rechtzeitig vor dem Wechsel oder der Beendigung des Studiums zur Ausl?nderbeh?rde gehen und diese ?ndern lassen.

Tun Sie das nicht, ist Ihr Aufenthalt in Regensburg illegal!

  • Die G¨¹ltigkeitsdauer! Wenn Sie erst nach Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Ausl?nderbeh?rde gehen, so sind Sie in der Regel illegal in Deutschland, bis der neue (elektronische) Aufenthaltstitel erstellt ist (das dauert ca. 4 Wochen).
  • Der (elektronische) Aufenthaltstitel bei der Ausl?nderbeh?rde der Stadt Regensburg wird f¨¹r mindestens ein Jahr erteilt. Antragstellende m¨¹ssen deswegen die Finanzierung f¨¹r diesen Zeitraum nachweisen k?nnen (in Form einer Verplichtungserkl?rung oder durch ein ausreichendes Guthaben auf einem deutschen Bankkonto).
  • Bei einer versp?teten Antragstellung bei der Ausl?nderbeh?rde k?nnen ernsthafte ausl?nder- und strafrechtliche Konsequenzen folgen. So ist es m?glich, dass Sie wegen illegalen Aufenthaltes zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt werden. Ebenso kann es sein, dass Sie keine Aufenthaltserlaubnis mehr erhalten und Deutschland verlassen m¨¹ssen.