Teilnahme
Wer kann teilnehmen?
Mit Erasmus+ Personalmobilit?t kann Hochschulpersonal aus den verschiedensten Bereichen gef?rdert werden, z.B.:
- Allgemeine und technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fakult?t und Fakult?tsverwaltung
- International Office
- ?ffentlichkeitsarbeit
- Studienberatung
- Technologietransfer
Bewerber:innen organisieren die Kontakte zur aufnehmenden Institution/Arbeitseinheit eigenst?ndig. Personalmobilit?t muss in ein Programmland stattfinden, welches nicht das Hauptwohnsitzland der Teilnehmenden ist.
?Weiterbildungsformate sind:
- Trainingsaufenthalte (Erfahrungsaustausch, Job-Shadowing, Hospitationen)
- Workshops und Seminare
Der Aufenthalt an den Partneruniversit?ten soll:
- den fachlichen Austausch erm?glichen
- neue Perspektiven er?ffnen
- die eigenen Kompetenzen st?rken und
- die Beziehung zwischen den Partneruniversit?ten vertiefen.
F?rderumfang
Was wird gef?rdert?
Die Auslandsaufenthalte dauern i.d.R. eine Woche (=5 Arbeitstage).
Das Programm bietet folgende Leistungen (jeweils nach Vorgabe der Europ?ischen Kommission):
- Zuschuss zu den Fahrtkosten
- Zuschuss zu den Aufenthaltskosten
? L?ndergruppen und F?rderraten (ST)
Die UR unterstützt die Personalmobilit?t nicht nur finanziell. Teilnehmer:innen erhalten nach Ende des akademischen Jahres ein Dankschreiben des Kanzlers und eine offizielle Teilnahmebest?tigung, die auch der Personalakte beigelegt wird.