Haben Sie Interesse an einer Promotion? Dann beachten Sie bitte die folgenden Hinweise. Denn Anfragen haben nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn Sie die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen k?nnen und wollen.
Vergewissern Sie sich zun?chst, ob Sie die Voraussetzungen der Promotionsordnung?der Fakult?t für Rechtswissenschaft der Universit?t Regensburg erfüllen.
Eine Promotion setzt grunds?tzlich die aktuelle oder frühere Mitarbeit am Lehrstuhl voraus. Externe Doktoranden, die ihre Ausbildung in Deutschland absolviert haben, werden nur ausnahmsweise angenommen, insb. wenn die Themenstellung aktuelle Forschungsinteressen von Professor Heese in besonderer Weise trifft. Gfg. wird zur Feststellung der Eignung zu wissenschaftlichem Arbeiten die Teilnahme an einem von Professor Heese angebotenen Seminar mit überdurchschnittlichem Erfolg ("gut" oder besser) gefordert.?
Professor Heese betreut Promotionsvorhaben ausschlie?lich aus dem Bereich seiner Forschungs- und Interessenschwerpunkte, d.h.
Bürgerliches Recht, insb. (Unternehmens-)Haftungsrecht?
Zivilverfahrensrecht, kollektiver Rechtsschutz und komplexe Streitverfahren
Insolvenzrecht und Recht der Unternehmensrestrukturierung
Alternative Streitbeilegung, insb. Schiedsverfahrensrecht
Handels- und Wirtschaftsrecht, insb. Bank- und Kapitalanlegerrecht
Versicherungsrecht
Europ?isches Privat- und Prozessrecht
Anwaltliches Berufsrecht
Rechtsvergleichung
Die Forschung von Professor Heese ist überwiegend rechtsvergleichend ausgerichtet. Promotionsvorhaben sollen daher grunds?tzlich auch rechtsvergleichend angelegt sein. Die Integration von Forschungskurzaufenthalten im Ausland ist von Vorteil und kann ggf. durch Stipendien gef?rdert werden.
Promotionsvorhaben sollen in angemessener Zeit, d.h. regelm??ig binnen 2-2,5 Jahren, abgeschlossen werden. Es wird daher vorausgesetzt, dass für die Dauer der Anfertigung der Promotion die zeitliche Kapazit?t im Umfang von mindestens einer halben Stelle (20/h pro Woche) zur Verfügung stehen wird. Die Betreuung von Promotionsvorhaben, die neben einer Vollzeitt?tigkeit realisiert werden sollen (?Wochenendpromotionen“), kommt daher nicht in Betracht. Selbstverst?ndlich ist die Familienplanung für ein Promotionsvorhaben kein Hindernis.
Promotionsanfragen richten Sie bitte ausschlie?lich schriftlich auf dem Postweg (nicht per E-Mail, solche werden nicht beantwortet) an den Lehrstuhl:
Professor Dr. Michael Heese, LL.M. (Yale)
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht,
Europ?isches Privat- und Prozessrecht sowie Rechtsvergleichung
Universit?t Regensburg
Universit?tsstra?e 31
93053 Regensburg
Der Anfrage sind die bisherigen Zeugnisse (einschl. Abitur), ein Lebenslauf sowie ein kurzes Motivationsschreiben beizufügen,