Schwerpunktbereich 4: Recht des sozialen Zusammenhalts (Sozial-, Gesundheits-, Migrations- und Antidiskriminierungsrecht)
1. Der Schwerpunktbereich 4 (SP 4) hat zwei wesentliche Anliegen:
- Er vertieft die für das Pflichtfach notwendigen Kenntnisse im Verfassungs-, Verwaltungs- und Europarecht. Wir achten in den Vorlesungen darauf, immer wieder Querverbindungen zu den ?ffentlich-rechtlichen Vorlesungen der ersten vier Semester aufzuzeigen. Auch und gerade wenn Sie noch nicht mit dem Verfassungs-, Verwaltungs- und Europarecht ?warm geworden“ sind, bieten unsere Veranstaltungen die M?glichkeit, die Bedeutung dieser Pflichtf?cher in einem konkreten Referenzgebiet zu verstehen.
- Er erweitert die Perspektiven. Das Sozialrecht, das Gesundheitsrecht, das Migrationsrecht und das Antidiskriminierungsrecht regeln gesellschaftspolitisch wichtige Fragestellungen, etwa die Verteilungsgerechtigkeit zwischen Armen und Reichen, zwischen Gesunden und Kranken und zwischen Menschen, die hier leben, und solchen, die einwandern. Jeweils legen wir dabei Wert auf die übergeordnete Fragestellung, wie das Recht sozialen Zusammenhalt gew?hrleistet. Wir er?ffnen auch Perspektiven für die vielf?ltigen Berufsfelder: von der Sozial- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, über die anwaltliche T?tigkeit bis hin zur Arbeit in Verb?nden, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Deshalb ist es ein gro?er Vorteil, dass Frau Dr. Cornelia Grünewald, Richterin am Verwaltungsgericht Regensburg, die migrationsrechtliche Vorlesung verantwortet.
2. Die Vorlesungen im Schwerpunktbereich sind entsprechend dieser Anliegen
??? aufgebaut:
??? a) In Ihrem ersten Schwerpunktsemester (i.d.R. das Wintersemester) h?ren Sie
- die Vorlesung Sozial- und Gesundheitsrecht I. Hier geht es um die Grundlagen des Sozialrechts und vor allem um die vielen Rechtsfragen, die unser Gesundheitswesen betreffen.
???????? Dozent: Prof. Dr. Thorsten Kingreen
- die Vorlesung Migrationsrecht. Hier befassen Sie sich mit den zentralen Fragen des Aufenthalts- und des Asylrechts.
???????? Dozentin: Dr. Cornelia Grünewald
?? b) In Ihrem zweiten Schwerpunktsemester (i.d.R. das Sommersemester) werden
?? ? ? angeboten:
- die Vorlesung Sozial- und Gesundheitsrecht II, in der es um die Grundlagen des Leistungserbringungsrechts in der Krankenversicherung geht (insbesondere das Vertragsarzt- und das Krankenhausrecht in den Grundzügen) geht, aber auch um das Pflegeversicherungs- und das Unfallversicherungsrecht
??????? Dozent: Prof. Dr. Thorsten Kingreen
- die Vorlesung Recht der Armutspolitik, in der es insbesondere um die steuerfinanzierten Mindestsicherungsleistungen der SGB II, IX und XII sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes geht. Als Hintergrund werden zugleich Einblicke in die Systematik von SGB III (Arbeitsf?rderung) und VI (Alterssicherung) gegeben.
??????? Dozent: Prof. Dr. Alexander Graser, LL.M
- die Vorlesung Antidiskriminierungsrecht, die Ihnen mit engem Fallbezug und in diskursiver Form die Rechtsfiguren der europ?ischen Antidiskriminierungsrichtlinien, des AGG, aber auch der verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 2 und 3 GG n?herbringen will. Zugleich soll das Antidiskriminierungsrecht in seinem historischen, soziologischen und philosophischen Bezügen beleuchtet werden.
??????? Prof. Dr. Alexander Tischbirek
Von dieser Reihenfolge weichen wir bei Freisemestern minimal ab; dennoch gew?hrleisten wir, dass Sie alle Vorlesungen in zwei Semestern h?ren k?nnen. Sie k?nnen mit dem Schwerpunktbereichsstudium auch im Sommersemester beginnen. Denn in den ersten Einheiten der Vorlesung Sozial- und Gesundheitsrecht II (= Sommersemester) wird der Stoff der Vorlesung Sozial- und Gesundheitsrecht I (= Wintersemester) noch einmal kompakt wiederholt. Das erm?glicht es dann auch, der Vorlesung zum Recht der Armutspolitik zu folgen.
In den meisten dieser Vorlesungen bieten wir zudem einen besonderen Service: Wir verblocken die Veranstaltungen in der ersten Semesterh?lfte, so dass sie zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung bis zum Zeitpunkt der Prüfung noch einmal komplett absolviert werden k?nnen.
3. Im Schwerpunktbereich werden jedes Semester Seminare angeboten
- Das vorbereitende Seminar kann bereits nach dem 4. Fachsemester, also vor Beginn des Schwerpunktbereichsstudiums absolviert werden. Wenn Sie von dieser M?glichkeit Gebrauch machen m?chten, erhalten Sie ein Thema aus dem Bereich der ?ffentlich-rechtlichen Pflichtfachvorlesungen der ersten vier Fachsemester.
- Sie haben in jedem Semester die M?glichkeit, Ihre Studienarbeit zu einem der Themen des Schwerpunkts zu schreiben. Auch in Forschungsfreisemestern stellen wir sicher, dass zumindest stets ein Seminar angeboten wird, in dem alle Interessent:innen einen Platz bekommen.
4. Das Recht des sozialen Zusammenhalts in der Rechtspraxis: Zu unserem
??? Schwerpunktbereich geh?ren auch fakultative Praxisveranstaltungen, die
??? Ihnen Einblicke in die m?glichen Berufsfelder und vielleicht auch die ersten
??? Kontakte vermitteln sollen. Dazu k?nnen insbesondere drei Formate geh?ren,
??? die wir in Abh?ngigkeit von unseren Kapazit?ten anbieten:
??? a) Exkursionen (Kosten werden nach bisheriger Praxis überwiegend von
?????? der Fakult?t getragen)
?????? - zum Sozialgericht Regensburg oder zum Landessozialgericht München
????????? eint?gig)
?????? - zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg (eint?gig)
?????? - zu Akteur:innen der Flüchtlingspolitik in Berlin, z.B. Bundesinnen-
????????? ministerium, Bundesau?enministerium, diverse NGOs (mehrt?gig)
?????? - zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin und anderen Akteur:innen
????????? der Antidiskriminierungsarbeit auf Landes- und Bundesebene
??? b) Vortr?ge von Praktiker:innen (oft ehemalige Studierende , für die der
??????? Besuch des SP 4 der Beginn ihrer beruflichen Karriere im Sozial-, Gesund-
??????? heits, Migrations- und Antidiskriminierungsrecht war)
??? c) die Refugee Law Clinic, wo Studierende rechtliche Beratung und Unter-
??????? stützung für Geflüchtete anbieten (und im Rahmen der Strategic
??????? Litigation Unit auch an Gerichtsverfahren gesteigerter Tragweite mitarbeiten).
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne per Mail an uns (alexander.graser@ur.de; cornelia.grünewald@vg-r.bayern.de; thorsten.kingreen@ur.de oder alexander.tischbirek@ur.de)