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Informationen zum Anerkennungsprozess von Studienleistungen aus dem Ausland

Die nachfolgenden Informationen richten sich an Lehrende und Mitarbeitende der UR, die in den Anerkennungsprozess von im Ausland erbrachten Studienleistungen formal und/oder inhaltlich involviert sind.


Anerkennungsverfahren vor Ausreise

Studierende, die einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt absolvieren, müssen bereits vor Ausreise die Anerkennung der geplanten Kurse im Ausland abkl?ren.

Alle Outgoing-Studierenden müssen ein Kursplanungsformular (KPF) erstellen. Darin wird die Anerkennungsf?higkeit der einzelnen Kurse von den zust?ndigen Modulverantwortlichen genehmigt.

Erasmus+ Outgoings, die an eine europ?ische Partnerinstitution gehen, müssen zus?tzlich zum KPF ein Learning Agreement (LA) erstellen. Darin wird die Gesamtheit der belegten Kurse im Ausland und alle anzuerkennenden Leistungen an der UR von einer Person (Learning Agreement Koordination) auf Basis des KPF best?tigt. In den meisten F?llen handelt es sich hierbei um ein Online Learning Agreement (OLA), welches im MoveON-System erstellt und genehmigt wird.

? Informationen zum LUCOM-Kursplanungsformular (für Modulverantwortliche)

? Informationen zum Learning Agreement (für LA-Koordinationen)


W?hrend des Studiums