Nicht nur für Prüfungen, sondern auch für das Studium selbst, gibt es die M?glichkeit zur Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleichs. Solche Ausgleichsma?nahmen k?nnen z. B. sein:
- Verl?ngerung der Studienzeit
Die Studienh?chstfristen für das erstmalige und endgültige Nichtbestehen des Studienganges ergeben sich aus der jeweiligen Prüfungsordnung. Dort ist auch zu entnehmen, dass bei triftigen, von den Studierenden nicht zu vertretenden Gründen Nachfristen gew?hrt werden k?nnen. Eine Beeintr?chtigung oder chronische Erkrankung kann im Einzelfall eine solche Nachfrist rechtfertigen. Es ist hierbei besonders wichtig, dass im Antrag die zeitlich h?here Belastung durch die Beeintr?chtigung/chronische Erkrankung genau beschrieben wird (z.B. Therapien, l?ngere zeitliche Dauer von Alltagsverrichtungen oder auch ein erh?hter Aufwand um studienrelevante Unterlagen, z.B. bei Studierenden mit starker Sehbeeintr?chtigung, bedarfsgerecht zu adaptieren)
- Bedarfsgerechte Adaption von Studienmaterialien (z.B. gr??ere oder klarer strukturierte Schrift bei Sehbehinderungen)
In diesem Zusammenhang wird zus?tzlich auf die Nutzung der universit?tsinternen Angebote für Studierende mit Beeintr?chtigung (externer Link, ?ffnet neues Fenster) (u.a. bedarfsgerechte PC-Arbeitspl?tze für Studierende, die blind sind, oder eine Sehbeeintr?chtigung haben sowie den Digitalisierungs-Service der Zentralbibliothek) verwiesen
- Modifikation von Studienleistungen (z. B. Hausarbeit statt Referat)
- Gew?hrung einer verl?ngerten Bearbeitungszeit für Studienleistungen
- studienbegleitender Einsatz personeller Hilfen und/oder technischer Hilfsmittel zur Kompensation des Handicaps (z.B. Schreib- oder Vorlesekr?fte, Geb?rdensprachdolmetscher)
Wichtig: Die Beschaffung dieser Hilfen/Hilfsmittel obliegt den Studierenden. Die Kostenübernahme notwendiger technischer Hilfsmittel sowie personeller Hilfen bitte aufgrund der teilweise sehr langen Bearbeitungszeiten grunds?tzlich immer m?glichst frühzeitig und im Voraus beim zust?ndigen Kostentr?ger beantragen! Beim Einsatz von Hilfsmitteln ist dringend zu empfehlen, die betroffenen prüfenden Personen/Dozierenden früh zu informieren und sie mit eventuell zu beachtenden technischen Besonderheiten vertraut zu machen.
- Ab?nderung von Praktikumsbestimmungen (z. B. Splitten von Praktikumszeitr?umen)
- Modifikation von Exkursionsbestimmungen (z. B. bei Biologie-Studierenden im Rollstuhl eine Exkursion ins Moor)
- Bevorzugte Wahlm?glichkeiten unter mehreren gleichen Lehrveranstaltungen
WICHTIG:
Antr?ge auf Nachteilsausgleich sind über das zust?ndige Prüfungssekretariat des jeweiligen Studienfachs zur Weiterleitung an die vorsitzende Person des Prüfungsausschusses im jeweiligen Fach abzugeben. Sie müssen immer schriftlich und fristgerecht eingereicht werden (vergleiche Unterpunkt "Procedere" (externer Link, ?ffnet neues Fenster)).
Reagieren Sie also auf sich abzeichnende Probleme w?hrend des Studiums immer sofort und nicht erst, nachdem Sie eine Studienleistung nicht rechtzeitig oder nicht in der vorgesehenen Form erbracht haben! Gilt eine vorgeschriebene Studienleistung ohne vorhergehende Antragstellung innerhalb der vorgegebenen Frist als nicht erbracht, so gibt es keine M?glichkeit, nachtr?gliche ?nderungen vorzunehmen. Der Nachteilsausgleich kann also immer nur für die Zukunft wirken, nicht aber rückwirkend Einfluss auf ein vergangenes und abgeschlossenes Geschehen nehmen! Nutzen Sie daher frühzeitig die Beratungsangebote der hier genannten Ansprechpartner (externer Link, ?ffnet neues Fenster) und Ansprechpartnerinnen!