Neue Regelung zu Studienzuschüssen
Der Senat der Universit?t Regensburg hat am 20.11.2024 die Anpassung der Satzung zur Verwendung und Verteilung der Studienzuschüsse beschlossen und der Pr?sident hat diese am 16.12.2024 genehmigt.
In der neuen Studienzuschusssatzung wird die Verteilung und Verwendung der Studienzuschüsse geregelt. Unter anderem die Verteilungsquote zwischen den Fakult?ten und zentralen Organisationseinheiten und das Genehmigungsverfahren. Hinzukommend die Regulatorik bezüglich Besetzungen Planstellen/Monitoring.
Die neue Satzung ist seit 16.12.2024 in Kraft.
Als rechtliche Grundlagen zur ?nderung der Satzung dienten die Bayerischen Ministerialbl?tter vom 15.08.2024 und 06.11.2024 (Nr. 366/ 513) sowie das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG).
-> Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) (externer Link, ?ffnet neues Fenster) (PDF)
Rechtliche Rahmenbedingungen
Am 24.04.2013 hat der Bayerische Landtag beschlossen, ab dem Wintersemester 2013/14 keine Studienbeitr?ge mehr zu erheben. Die wegfallenden Studienbeitr?ge werden in voller H?he aus staatlichen Mitteln (Studienzuschüsse) kompensiert. Dabei sollen das Ziel die Verbesserung der Studienbedingungen und die Beteiligung der Studierenden beibehalten werden.
Aufgrund von Art. 9 Satz 1 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetztes (BayHIG) und unter Berücksichtigung der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 22.07.2024, Az. L.1-H1213.2.4.0/1/5 sind die Studienzuschüsse nun Bestandteil des Hochschulvertrages der Universit?t Regensburg. {web_name}bezüglich erfolgte die regulatorische Anpassung der Satzung zur Verwendung der Studienzuschüssen.
Weitere durch das Ministerium bereitgestellte rechtliche Informationen erhalten Sie unter:
-> https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2024-513 (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
Kontakt
Karin Metz-Brunner / Carina Marh?fer
- Telefon: 0941 943-1581/7406
- Email: studienzuschuesse(at)ur.de (?ffnet Ihr E-Mail-Programm)
