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Einschreibung

Auf dem Weg zu Ihrem Wunsch-Studium ist die Einschreibung der letzte Schritt. Um Studieren zu k?nnen, müssen Sie sich innerhalb der entsprechenden Fristen (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) einschreiben, das hei?t: immatrikulieren.  Bei zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen sowie bei ausl?ndischer Hochschulzugangsberechtigung k?nnen Sie sich einschreiben, sobald Sie sich erfolgreich beworben haben und zugelassen worden sind; beachten Sie bitte die Angaben in Ihrem Zulassungsbescheid. Achten Sie bei zulassungsfreien Studieng?ngen bitte darauf, ob ein Eignungsfeststellungsverfahren oder eine Eignungsprüfung vorausgesetzt wird.

Wichtig für eine erfolgreiche Einschreibung:

Die Einschreibung muss online unter Angabe von Daten gem?? Art. 87 Abs. 2 BayHIG (externer Link, ?ffnet neues Fenster) über das Campusportal der Universit?t Regensburg beantragt werden. Welche Daten und Belege Sie in welchen Fristen einreichen müssen, k?nnen Sie in unserem Infoblatt zur Einschreibung (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) (PDF-Dokument) nachlesen. 

Wenn Ihre Unterlagen vollst?ndig sind und Sie die Voraussetzungen für eine Einschreibung erfüllen, werden Sie als Studierende(r) eingeschrieben. Nach erfolgter Einschreibung k?nnen Sie Ihre Zugangsdaten im Campusportal (externer Link, ?ffnet neues Fenster) abrufen. Die UR-Karte erhalten Sie auf dem Postweg an die von Ihnen angegebene Adresse. 

Bitte beachten Sie folgende Punkte für eine erfolgreiche Einschreibung: 

  1. W?hrend der Einschreibungsfristen (PDF-Dokument) müssen die für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen online im Campusportal hochgeladen werden. Falls Unterlagen fehlen, ist eine Einschreibung leider nicht m?glich.
  2. Ihr Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn Sie die Immatrikulation nur für einen Studiengang beantragt haben. Falls Sie zwei Antr?ge mit dem Status "Immatrikulation beantragt" haben, ziehen Sie bitte einen Immatrikulationsantrag zurück, damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann. 
  3. Starten Sie Ihre Einschreibung bitte so früh wie m?glich. Die Bearbeitung der Antr?ge kann zwei bis drei Wochen dauern. Bei unvollst?ndig eingereichten Unterlagen verl?ngert sich dieser Zeitraum. Wenn Sie Ihre Unterlagen erst gegen Ende der Einschreibefrist einreichen, k?nnen wir nicht garantieren, dass die Einschreibung bis Semesterbeginn (01.04 für das Sommersemester bzw. 01.10. für das Wintersemester) abgeschlossen ist.
  4. Den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrag k?nnen Sie leider nicht abrufen oder erfragen.  

Einschreibung zum Promotionsstudium

Nach einem mit gutem Erfolg abgeschlossenen Masterstudium oder Staatsexamen steht Ihnen grunds?tzlich der Weg zu einem Promotionsstudium offen. Um sich dafür einschreiben zu k?nnen, ben?tigen Sie eine Promotionsbescheinigung (?ffnet neues Fenster). Falls Sie an einer der Philosophischen Fakult?ten promovieren m?chten, ist statt dieser Bescheinigung der Zulassungsbescheid der Fakult?t erforderlich.

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Kontakt bei Fragen zur Einschreibung

Studierendenkanzlei

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