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Aktuelles: Digitaler Nachlass – Was passiert mit meinen Daten, wenn ich sterbe?

Wissenschaftler untersuchen, wie Erblasser ihre digitalen Daten am besten vererben k?nnen und welche Rechte die Erben haben

15. Januar 2020, von Media Relations & Communications

Viele Menschen nutzen digitale Dienste, speichern Daten auf Laptops und Festplatten oder sind auf Social-Media-Plattformen registriert. Allerdings setzen sich nur Wenige mit der Frage auseinander, was nach ihrem Tod mit ihren Daten geschieht. Selbst wenn Kenntnis darüber besteht, dass auch diese digitalen Werte vererbbar sind und den sogenannten digitalen Nachlass bilden, werden kaum Vorkehrungen dahingehend getroffen, wie nach dem Tod mit den Daten zu verfahren ist. Zudem kann es sich für die Erben als schwierig erweisen, überhaupt zu kl?ren welche digitalen Werte zum Nachlass geh?ren und anschlie?end ihre Rechte gegenüber den Dienstanbietern geltend zu machen, die oftmals ihren Sitz im Ausland haben.

Darüber hinaus ist auch unter Juristen noch nicht endgültig gekl?rt, welche Rechte den Erben eines digitalen Nachlasses zukommen. Genau damit haben sich Wissenschaftler der Universit?ten Regensburg und Bremen sowie des Fraunhofer Instituts für Sichere Informationstechnologie besch?ftigt. Finanziert wurde die Studie vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) im Rahmen des Programms zur Innovationsf?rderung. Die Studie hat das BMJV nun ver?ffentlicht.

Das Thema des digitalen Nachlasses wurde in der Studie aus rechtlicher und technischer Sicht aufgearbeitet. ?Wir wollten vor allem kl?ren, welche Rechte Erblassern und Erben haben und welche Ma?nahmen sie treffen k?nnen, um den ?bergang des digitalen Nachlasses auf die Erben durch rechtliche und technische Mittel zu erleichtern“, erkl?rt Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Martin L?hnig von der Universit?t Regensburg. Dabei arbeiteten die Wissenschaftler auch Benachteiligungen von Verbrauchern gegenüber gro?en Dienstanbietern heraus. Zudem formulierten sie Empfehlungen an kleine und mittelst?ndische Unternehmen, wie diese ihre Nutzer bei der Weitergabe ihrer Daten unterstützen k?nnen. Insgesamt wurde auch untersucht, ob ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Auch in dem Fall, dass sich ein Nutzer von Online-Diensten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst um seine Angelegenheiten, hier seine Daten und Nutzerkonten, kümmern kann, stellen sich ?hnliche Probleme. Auch in diesem Zusammenhang haben die Wissenschaftler daher die Rechte der Verbraucher sowie Handlungsempfehlungen an die Nutzer herausgearbeitet, wie sie für diese Situation vorsorgen k?nnen. Zus?tzlich erl?utern sie für Betreuer und Vorsorgebevollm?chtigte, welche Besonderheiten im digitalen Bereich zu beachten sind.
Ziel der Studie ist es somit auch, das Bewusstsein in der Bev?lkerung für die Fragen des digitalen Nachlasses zu st?rken.

Die Studie k?nnen Sie einsehen unter https://www.bmjv.de/DE/Service/Fachpublikationen/Studie_digitaler_Nachlass.html (externer Link, ?ffnet neues Fenster)

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Bild einer Tastatur. Foto: Antonia Pr?ls

Kontakt aufnehmen

Prof. Dr. Martin L?hnig

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europ?ische Rechtsgeschichte sowie Kirchenrecht
Universit?t Regensburg
Telefon: 0941 943-2602
E-Mail: martin.loehnig@ur.de

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