Direkt zum Inhalt


Kommerzielle Werbung und Marketing-Aktionen

Ob Plakatwerbung, digitale Stelen mit Bewegtbildern, Aulagesysteme oder Campustüten – für alle diese Formate gibt es an der Universit?t Regensburg M?glichkeiten aber auch Regeln, die zu beachten sind. N?heres entnehmen Sie bitte der Plakatierordnung (PDF-Dokument) (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Für Firmen, Veranstalter, Verlage etc. mit kommerziellen Absichten ist der Campusvermarketer der Universit?t Regensburg die richtige Anlaufstelle. Bitte wenden Sie sich für das Thema Hochschulmarketing an die Firma lautlicht: www.lautlicht.de. 

Für kommerzielle Werbema?nahmen in den Mensen und Cafeterien am Campus ist die Firma Campusdirekt zust?ndig (www.campusdirekt.de). 

Gibt ein ?Schwarzes Brett“ für Kleinanzeigen?

Für studentische Kleinanzeigen (zum Beispiel Wohnungsangebote, Weiterverkauf von Lehrbüchern, Nachhilfe gesucht, Privatverk?ufe etc.) gibt es an der Universit?t Regensburg extra ausgewiesene Plakatierfl?chen. {web_name}e Fl?chen sind durch die Aufschrift ?Private Ankündigungen von Hochschulmitgliedern“ oder ?Studentische Kleinanzeigen“ gekennzeichnet. 

 

Kann ich an der Uni ein Plakat aufh?ngen?

Fl?chen, die mit ?Kulturelle Veranstaltungen“ oder ?Kultur am Campus“ gekennzeichnet sind, stehen studentischen Gruppen aber auch gemeinnützigen au?eruniversit?ren Veranstaltern zur Nutzung offen (zum Beispiel zur Ankündigung von Konzerten, Theateraufführungen, Spendenlauf etc.). 

Bitte beachten Sie dabei folgende Regeln: 

  • H?ngen Sie Plakate nur an dafür vorgesehenen Fl?chen auf. Das Anbringen von Plakaten oder Aush?ngen an S?ulen, an Au?en- und Innenw?nden oder an Kunstwerken ist nicht erlaubt. Verursachte Sch?den sowie der Reinigungsaufwand sind vom Verantwortlichen zu tragen.
  • Bringen Sie an derselben Wand keine Mehrfachplakatierungen an.
  • Nutzen Sie keine Plakatw?nde, die zum Beispiel einer Fakult?t, einem Lehrstuhl oder einer Fachschaftsvertretung zugeordnet sind.
  • Flyer und Faltbl?tter dürfen an der Universit?t nicht verteilt werden. 

Bitte beachten Sie die Plakatierordnung der UR; bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Referat V/6 in der Verwaltung.

Plakatierordnung der UR (PDF-Dokument) (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Werbung in Mensa und Cafeterien 

Bitte beachten Sie: Hausherr in den Mensen und Cafeterien am Campus ist das Studierendenwerk Niederbayern/Oberpfalz. Wenn Sie dort Plakatieren oder werben m?chten, beachten Sie bitte die Vorgaben des Studierendenwerks Niederbayern/Oberpfalz (externer Link, ?ffnet neues Fenster).

Plakatierfl?che an der Universit?t Regensburg mit einem bunten Mix an Plakaten, Flyern und Abreisszetteln Foto: UR/Susanne Goldbrunner
nach oben