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Aktuelles: Fehlendes Provisionsverbot: 375 Mrd. Euro Schaden j?hrlich

Regensburger Forscher appellieren an das EU-Parlament, ein Provisionsverbot umzusetzen

25. Mai 2023, von Bastian Schmidt

  • Wirtschaftswissenschaften
  • Forschung

Die Kommission sieht in der neuen Kleinanlegerstrategie von einem Provisionsverbot ab. Damit ignoriert die Kommission wissenschaftliche Erkenntnisse, wonach die Sparer durch ein Provisionsverbot deutlich mehr Rendite erzielen k?nnten.
  
Im Rahmen der Studie ?Die Auswirkungen von Provisionsverboten auf das Verm?gen der Haushalte: Erkenntnisse aus OECD-L?ndern“, hatte ein Team rund um Prof. Dr. Steffen Sebastian, Inhaber des Lehrstuhls für Immobilienfinanzierung und Direktor am Center for Finance der Universit?t Regensburg, die Auswirkungen von Provisionsverboten bei der Vermittlung von Finanzanlagen untersucht. Die Ergebnisse sind eindeutig: Das Verm?gen der Haushalte in L?ndern mit Provisionsverbot wuchs signifikant st?rker als in L?ndern ohne Provisionsverbot. Das Forscherteam bemisst den Renditeunterschied auf 1,7 Prozent p.a. Die Studie stie? auf breites Interesse in Politik und Medien – bei gleichzeitig heftiger Kritik aus der Finanzbranche. 

In einem Update der Studie sch?tzen die Forscher nunmehr erstmals den Verm?gensschaden für die betroffenen L?nder. ?Europaweit entsteht ein Schaden von 375 Mrd. Euro. Allein für Deutschland sind dies 98 Mrd. Euro – und zwar Jahr für Jahr. Das entspricht pro Haushalt einem Verlust von etwa 2.400 Euro j?hrlich“, so Professor Sebastian. Zudem wurde der Kritik nachgegangen, dass aufgrund eines Provisionsverbot weniger gespart werde. ?Nach unseren Berechnungen besteht kein signifikanter Einfluss eines Provisionsverbots auf die Sparrate von Haushalten. Die Aussage, dass durch ein Provisionsverbot weniger gespart werde, ist nach der Datenlage eine v?llig unbelegte Behauptung“, bekr?ftigt Sebastian.

D?nemark, Finnland, Gro?britannien, Niederlande, Norwegen sowie Australien und Neuseeland haben zu verschiedenen Zeitpunkten in der jüngeren Vergangenheit, zwischen 2005 (Finnland) und 2019 (Australien), Provisionsverbote eingeführt. In diesen L?ndern haben sich dank der Regulierung alternative Bezahlungsweisen (z. B. nach Beratungszeit oder verwaltetem Verm?gen) durchgesetzt. 

Die EU-Kommission will vor allem durch verschiedene Transparenzvorschriften die sch?dlichen Auswirkungen des provisionsbasierten Vertriebs von Finanzprodukten begrenzen. Auf Verbesserung der Transparenz zu setzen, ist aber unwirksam, wie das Beispiel der Niederlande zeigt: 13 gescheiterte Novellen der Transparenzvorschriften bei Finanzberatung lie?en den Gesetzgeber am Ende erkennen, dass kein Weg an einem Provisionsverbot vorbeiführt. ?Es ist bedauerlich, dass wir in Europa offensichtlich auch den niederl?ndischen Weg gehen müssen. Die Verbraucher kostet das ein Verm?gen“, konstatiert Sebastian. 
Grunds?tzlich kann der deutsche Gesetzgeber ein Provisionsverbot auch alleine beschlie?en. Dass erscheint aufgrund des Wiederstands innerhalb der Koalition aber unwahrscheinlich. Die Forscher aus Regensburg legen jetzt ihre Hoffnung auf das Parlament, denn die Kleinanlegerstrategie muss noch von Parlament und Europ?ischem Rat best?tigt werden.

Link zur Originalpublikation (externer Link, ?ffnet neues Fenster)

Kontakt aufnehmen

Prof. Dr. Steffen Sebastian

Universit?t Regensburg
Universit?tsstra?e 31
93040Regensburg
Tel.: +49 (0)941 943-5081
Mobil +49 (0)173) 8907203
E-Mail: steffen.sebastian@ur.de
www.sebastian.irebs.de

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