Bachelor
Der Bachelor ist der erste akademische Grad, mit dem ein wissenschaftliches Studium nach in der Regel sechs Semestern abgeschlossen werden kann. Darüber hinaus ist es ein erster berufsqualifizierender Abschluss. Man unterscheidet den Bachelor of Arts (B.A.), den Bachelor of Science (B.Sc.), den Bachelor of Education (B.Ed.) und den Bachelor of Laws (LL.B.). Die Regelstudiendauer betr?gt zwischen 6 und 8 Semestern. Beim Bachelor of Arts werden meist mehrere geisteswissenschaftliche F?cher in Kombination studiert. In den B.Sc.-Studieng?ngen werden h?ufig naturwissenschaftliche oder wirtschaftswissenschaftliche F?cher studiert. Beim Bachelor of Education an der Universit?t Regensburg handelt es sich haupts?chlich um naturwissenschaftliche F?cherkombinationen, die inhaltlich den Studieng?ngen des Lehramts an Gymnasien entsprechen.
Master (Magister/Magistra)
Das Masterstudium (M.A./M.Sc.) ist ein weiterführendes Studium von ca. zwei bis vier Semestern Dauer. Die Regelstudienzeit der Master-Studieng?nge an der Universit?t Regensburg betr?gt meist vier Semester. Voraussetzung für die Aufnahme in einen Masterstudiengang ist der Abschluss eines Bachelor-Studiums oder ein gleichwertiger erster berufsqualifizierender Abschluss. Welche Studieng?nge bzw. Bachelor-Abschlüsse als Zulassungsvoraussetzung im jeweiligen Masterstudiengang anerkannt werden, regelt die jeweilige Prüfungsordnung.
Eine besondere Form der Studienstruktur stellt das Studium der Katholischen Theologie dar. Das Studium der Katholischen Theologie schlie?t in einer Regelstudienzeit von zehn Semestern mit dem akademischen Grad Magister/Magistra Theologiae (M. Theol.) ab, d. h. also ohne ein vorausgehendes eigenes Bachelor-Studium.
Staatsexamen
Beim Staatsexamen tritt der Staat oder ein Bundesland als Prüfer auf. Mit diesem Ab?schluss beendet man Lehramtsstudieng?nge, medizinische Studieng?nge, Pharmazie und Rechtswissenschaft. Die Regelstudienzeit betr?gt je nach Studienfach zwischen sieben und zw?lf Semestern. Die Ausbildung und Prüfungen werden bundes- bzw. landesweit einheitlich geregelt. An der Universit?t wird die Ausbildung mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen. Im Lehramt und bei der Rechtswissenschaft folgt nach dem ersten Staatsexamen an der Uni?versit?t eine sogenannte Referendariatszeit au?erhalb der Hochschule, die mit dem zwei?ten Staatsexamen abgeschlossen wird.