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Aktuelles: Brexit-Abkommen – Datenübermittlung vorerst weiterhin zul?ssig

Zum 01.02.2020 ist das Vereinigte K?nigreich nach Ratifizierung des Austrittsabkommens aus der EU ausgetreten. Von diesem Zeitpunkt an

07. Januar 2021, von Lisa Braese

Zum 01.02.2020 ist das Vereinigte K?nigreich nach Ratifizierung des Austrittsabkommens aus der EU ausgetreten. Von diesem Zeitpunkt an bis zum 31.12.2020, 24:00 Uhr lag eine ?bergangsphase vor. W?hrend dieser ?bergangsphase galt nach dem Austrittsabkommen das EU-Recht im und gegenüber dem Vereinigten K?nigreich weiter (wir haben darüber berichtet (externer Link, ?ffnet neues Fenster)).


Noch vor dem Ende der ?bergangsfrist haben sich die Europ?ische Kommission und das Vereinigte K?nigreich auf das Handels- und Zusammenarbeitsabkommen geeinigt. In diesem Brexit-Abkommen ist eine weitere ?bergangsfrist für Datenübermittlungen aus der EU in das Vereinigte K?nigreich ab dem 01.01.2021 vorgesehen. Danach sollen ?bermittlung personenbezogener Daten von der EU in das Vereinigte K?nigreich Gro?britannien und Nordirland für eine ?bergangsperiode nicht als ?bermittlungen in ein Drittland angesehen werden.


{web_name}e weitere ?bergangsregelung beginnt mit dem In-Kraft-Treten des Abkommens und endet, wenn das Vereinigte K?nigreich betreffende Ad?quanzentscheidungen nach Art. 45 Abs. 3 DSGVO und Art. 36 Abs. 3 Richtlinie (EU) 2016/680 durch die EU-Kommission ergangen sind. Dabei sind auch die aktuellen Entscheidungen des EuGH zu berücksichtigen. Die ?bergangsregelung endet sp?testens nach vier Monaten. {web_name}es Enddatum kann um zwei Monate verl?ngert werden, falls keine der beteiligten Parteien widerspricht.


{web_name} bedeutet nun für die Praxis, dass auch mit dem Ablauf des 31.12.2020 eine ?bermittlung per-sonenbezogener Daten aus der EU in das Vereinigte K?nigreich und nach Nordirland bis zum Ablauf der weiteren ?bergangsfrist zun?chst zul?ssig bleibt.
Zu gegebener Zeit werden wir über die weiteren Entwicklungen hinsichtlich etwaiger Ad?quanzentscheidungen durch die EU-Kommission berichten. Bis dahin k?nnen Sie bei Fragen zu konkreten F?llen gerne auf das Team der Datenschutzbeauftragten zukommen.

Quellen:

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