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Aktuelles: Facebook-Urteil zum Thema Scraping

In einem Grundsatzurteil zum sog. "Scraping" hat der BGH am 18.11.2024 die Anforderungen an die Geltendmachung von immateriellem Schadensersatz nach der DSGVO konkretisiert. Demnach kann bereits der kurzzeitige Kontrollverlust über pers?nliche Daten einen Schaden darstellen.
Anlass der Entscheidung des BGH war die von einem Facebook-Nutzer eingelegte Revision gegen die gerichtliche Abweisung eines geltend gemachten Schadensersatzanspruchs gegen den Mutterkonzern von Facebook, das in Irland ans?ssige Unternehmen Meta.
{web_name}es BGH-Urteil führt uns vor Augen, welche Haftungsfolgen bereits ein kurzweiliger Datenverlust auf Social-Media nach sich ziehen kann und leider auch, dass der einzelne Nutzer Sozialer Medien nicht immer die Kontrolle über seine pers?nlichen Daten beh?lt. 

20. Dezember 2024, von ?zlem Keskin

Anfang April 2021 wurden Daten von ca. 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 L?ndern im Internet ?ffentlich verbreitet. Unbekannte Dritte hatten sich zuvor den Umstand zu Nutze gemacht, dass die Beklagte es in Abh?ngigkeit von den Such-Einstellungen des jeweiligen Nutzers erm?glicht, dass dessen Facebook-Profil mithilfe seiner Telefonnummer gefunden werden kann. Durch die Eingabe randomisierter Ziffernfolgen über die Kontakt-Import-Funktion wurden Telefonnummern den zugeh?rigen Nutzerkonten zugeordnet und die zu diesen Nutzerkonten vorhandenen ?ffentlichen Daten abgegriffen (sog. Scraping). (Quelle: Pressemitteilungen des Bundesgerichtshofs (externer Link, ?ffnet neues Fenster))

Wegen des Vorfalls hatte die irische Datenschutzbeh?rde bereits vor zwei Jahren ein Bu?geld in H?he von 265 Millionen Euro gegen Meta verh?ngt. Facebook-Nutzer waren bislang indes leer ausgegangen, denn die deutsche Rechtsprechung hatte ihre Schadensersatzforderungen immer abgelehnt. Zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden hat: Auch die User k?nnen von Meta Schadensersatz verlangen.

{web_name}er Fall führt erneut die Gefahren im Zusammenhang mit der Nutzung von Social Media vor Augen. Gerade für Beh?rden existiert aufgrund der bestehenden gemeinsamen Verantwortlichkeit mit den jeweiligen Social-Media-Betreibern ein nicht zu untersch?tzendes Haftungsrisiko. 


Die aktuelle Entscheidung des BGH k?nnen Sie hier abrufen:

BGH, Urteil vom 18. November 2024 - VI ZR 10/24 (externer Link, ?ffnet neues Fenster)

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