Anfang April 2021 wurden Daten von ca. 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 L?ndern im Internet ?ffentlich verbreitet. Unbekannte Dritte hatten sich zuvor den Umstand zu Nutze gemacht, dass die Beklagte es in Abh?ngigkeit von den Such-Einstellungen des jeweiligen Nutzers erm?glicht, dass dessen Facebook-Profil mithilfe seiner Telefonnummer gefunden werden kann. Durch die Eingabe randomisierter Ziffernfolgen über die Kontakt-Import-Funktion wurden Telefonnummern den zugeh?rigen Nutzerkonten zugeordnet und die zu diesen Nutzerkonten vorhandenen ?ffentlichen Daten abgegriffen (sog. Scraping). (Quelle: Pressemitteilungen des Bundesgerichtshofs (externer Link, ?ffnet neues Fenster))
Wegen des Vorfalls hatte die irische Datenschutzbeh?rde bereits vor zwei Jahren ein Bu?geld in H?he von 265 Millionen Euro gegen Meta verh?ngt. Facebook-Nutzer waren bislang indes leer ausgegangen, denn die deutsche Rechtsprechung hatte ihre Schadensersatzforderungen immer abgelehnt. Zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden hat: Auch die User k?nnen von Meta Schadensersatz verlangen.
{web_name}er Fall führt erneut die Gefahren im Zusammenhang mit der Nutzung von Social Media vor Augen. Gerade für Beh?rden existiert aufgrund der bestehenden gemeinsamen Verantwortlichkeit mit den jeweiligen Social-Media-Betreibern ein nicht zu untersch?tzendes Haftungsrisiko.
Die aktuelle Entscheidung des BGH k?nnen Sie hier abrufen:
BGH, Urteil vom 18. November 2024 - VI ZR 10/24 (externer Link, ?ffnet neues Fenster)