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Aktuelles: 2023: Neuer Angemessenheitsbeschluss für die USA

Das lange Warten hat ein Ende. Am 10. Juli 2023 wurde von der Europ?ischen Kommission ein neuer Angemessenheitsbeschluss für den Datenschutzrahmen EU USA angenommen.

21. Juli 2023, von Lisa Braese

Das lange Warten hat ein Ende. Am 10. Juli 2023 wurde von der Europ?ischen Kommission ein neuer Angemessenheitsbeschluss für den Datenschutzrahmen EU USA angenommen.


WAS BEDEUTET DIES?
Das Bestehen eines Angemessenheitsbeschlusses für die USA bedeutet für uns zun?chst innerhalb dieses Datenschutzrahmens eine leichtere ?bermittlung personenbezogener Daten aus der EU in die USA. In diesem Beschluss ist festgelegt, dass die USA für personenbezogene Daten ein angemessenes Schutzniveau gew?hrleistet, das dem Schutzniveau personenbezogener Daten innerhalb der EU entspricht. 


Voraussetzung für diesen Schutz ist allerdings, dass die personenbezogenen Daten innerhalb dieses Datenschutzrahmens übermittelt werden. Hierbei ist von entscheidender Bedeutung, dass die Unternehmen an dem Datenschutzrahmen EU USA teilnehmen und sich zur Einhaltung des Datenschutzes (Bspw. L?schpflicht von Daten, die für die ursprünglichen Zwecke nicht mehr ben?tigt werden) verpflichten. Somit besteht diese Gew?hrleistung nicht automatisch für jedes US-Unternehmen.


Welche Unternehmen an diesem Datenschutzrahmen teilnehmen, k?nnen Sie gerne unter folgendem Link nachvollziehen: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search (externer Link, ?ffnet neues Fenster) 


INHALT DES DATENSCHUTZRAHMENS
Inhaltlich legt der Datenschutzrahmen EU USA verbindliche Regelungen fest. {web_name} umfasst bspw. die Beschr?nkung des Zugangs von US-Nachrichtendiensten auf EU-Daten auf ein notwendiges und verh?ltnism??iges Ma?, die Schaffung eines Gerichts zur ?berprüfung datenschutzrechtlicher Angelegenheiten, zu welchem Einzelpersonen in der EU Zugang haben, das Bestehen von Rechtsbehelfen für EU-Bürger:innen. So soll es EU-Einzelpersonen erleichtert werden, die Kontrolle über ihre Daten zu behalten.


Damit es nicht zu einer Beschneidung von Rechten kommt, soll der Datenschutzrahmen EU USA regelm??ig überprüft werden. {web_name}e ?berprüfung wird zum ersten Mal binnen eines Jahres durch die Europ?ische Kommission, die zust?ndigen US-Beh?rden und von Vertretern der europ?ischen Datenschutzbeh?rden vorgenommen werden.  


ERSTE BEDENKEN WERDEN LAUT
Nachdem bereits das erste Datenschutzabkommen mit den USA (?Safe Harbor“) und auch das Zweite (?Privacy Shield“) unter anderem aufgrund nicht ausreichender ?nderungen des ?berwachungsrechts der USA für ungültig erkl?rt wurde, waren die Hoffnungen auf einen sicheren transatlantischen Datenverkehr mit einem Neuen Abkommen gro?. Die Aktivit?ten der unkontrollierten ?berwachung und der Zugriffe durch US-Nachrichtendienste ohne einen konkreten Verdacht waren mit einer der gr??ten Kritikpunkte des Schrems II-Urteils.


Ersten Kommentaren zufolge sei der dritte Versuch eines Angemessenheitsbeschlusses jedoch nur eine Kopie der bereits gescheiterten Abkommen. Demzufolge sollen private EU-Bürger:innen nicht in dem Ma?e über ihre Daten entscheiden und diese kontrollieren k?nnen, wie es der Datenschutzrahmen zun?chst verspricht. Zudem sollen die angeprangerten Massenüberwachungen nicht in dem Ma?e unterbunden werden, denn dem Wort der ?verh?ltnism??igen“ ?berwachung wohnt in den USA eine andere Bedeutung bei, als dies in der EU der Fall ist. Auch wird der Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) and Section 702 wohl aufgrund des jetzigen Abkommens nicht in der Weise reformiert, um die Massenüberwachungen einzud?mmen.

 

FAZIT
Für unsere Universit?t bedeutet der Angemessenheitsbeschluss für den Datenschutzrahmen EU USA neben der ge?u?erten Bedenken jetzt aber erstmal eine Erleichterung für die Forschung und Lehre hinsichtlich der ?bermittlung von Daten.


Jedoch bleibt es abzuwarten, wie sich das Abkommen weiterentwickelt und ob Schrems auch gegen dieses neue Abkommen vorgehen wird. 


Quellen:
https://germany.representation.ec.europa.eu/news/datenverkehr-zwischen-der-eu-und-den-usa-europaische-kommission-erlasst-neuen-2023-07-10_de (externer Link, ?ffnet neues Fenster), Stand: 21.07.2023
https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search (externer Link, ?ffnet neues Fenster), Stand: 21.07.2023
https://noyb.eu/de/european-commission-gives-eu-us-data-transfers-third-round-cjeu (externer Link, ?ffnet neues Fenster), Stand: 21.07.2023
 

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