Die AOK Baden-Württemberg muss 1,24 Mio. Euro Bu?geld zahlen, weil sie mehr als 500 Adressen aus Gewinnspielen zu Werbezwecken verwendet hat, ohne hierfür die Einwilligung der Betroffenen vorweisen zu k?nnen.
Bayerischen Beh?rden droht zwar grunds?tzlich kein Bu?geld bei Datenschutzverst??en, ausgenommen hiervon sind jedoch Situationen, in denen eine Teilnahme am Wettbewerb stattfindet.
Nutzen Sie daher die Beratungsangebote des/der Datenschutzbeauftragen (dsb@ur.de). Arbeitshilfen zu h?ufigen Datenschutzfragen finden Sie unter www.uni-regensburg.de/informationssicherheit/datenschutz/arbeitshilfen/index.html
Aktuelles: 1,24 Mio. Euro Bu?geld wegen fehlender Einwilligungserkl?rung
Die AOK Baden-Württemberg muss 1,24 Mio. Euro Bu?geld zahlen, weil sie mehr als 500 Adressen aus Gewinnspielen zu Werbezwecken verwendet hat, ohne hierfür die Einwilligung der Betroffenen vorweisen zu k?nnen.
24. Juli 2020, von Jakob Schlag