Gleichstellungsstelle
Herzlich Willkommen bei der Gleichstellungsstelle der Universit?t Regensburg
Die Gleichstellungsbeauftragten f?rdern und überwachen den Vollzug des Gleichstellungsgesetzes, das innerhalb der Hochschulen auf das wissenschaftsstützende - also nicht-wissenschaftliche - Personal Anwendung findet. Grundlegendes Ziel des Gesetzes und damit Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und M?nnern im ?ffentlichen Dienst.
Dazu geh?ren:
- Die Erh?hung des Anteils von Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl besch?ftigt sind.
- Die Sicherung der Chancengleichheit von Frauen und M?nnern, z.B. durch Fortbildungsma?nahmen.
- Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und M?nner, z.B. durch Teilzeitmodelle, Telearbeit, Kinderbetreuung.
- Das Hinwirken auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und M?nnern in Gremien.
Ansprechpartner
Gleichstellungsbeauftragte |
---|
Dr. jur. Frederike Seitz, M.A. 0941/943-5374 gleichstellungsstelle(at)ur.de (?ffnet Ihr E-Mail-Programm) Sprechzeiten nach Vereinbarung |
Stellvertretender Gleichstellungsbeauftragter |
---|
Rudolf Holzer 0941/943-2068 gleichstellungsstelle(at)ur.de (?ffnet Ihr E-Mail-Programm) Sprechzeiten nach Vereinbarung |
Beschwerdestelle
Gem?? § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vom 14. August 2006 haben Besch?ftigte das Recht, sich bei den zust?ndigen Stellen des Betriebs, des Unternehmens oder der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Besch?ftigungsverh?ltnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Besch?ftigten oder Dritten benachteiligt fühlen.
Wenn Sie einen solchen Vorfall melden wollen, wenden Sie sich entweder telefonisch oder per Mail (?ffnet Ihr E-Mail-Programm) an unsere Gleichstellungsbeauftragen. Weitere Beschwerdestelle ist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (externer Link, ?ffnet neues Fenster).
Benachteiligungsgründe k?nnen sich gem?? § 1 des AGG auf folgende Attribute beziehen:
- Rasse oder ethnische Herkunft
- Geschlecht
- Religion oder Weltanschauung
- Behinderung
- Alter
- Sexuelle Identit?t
Auf Attribute bezogene Praktiken der Benachteiligung sind:
- Sexuelle Bel?stigung
- Mobbing
- Diskriminierung
- Benachteiligung bei Karriere
Die Gleichstellungsbeauftragten haben ein unmittelbares Vortragsrecht bei der Dienststellenleitung, von der sie bei der Durchführung ihrer Aufgaben unterstützt werden, und sie k?nnen sich unmittelbar an den Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz wenden. Um ihre Aufgaben durchführen zu k?nnen, müssen die Gleichstellungsbeauftragten rechtzeitig und umfassend in Kenntnis gesetzt werden. Erforderliche Unterlagen sind frühzeitig vorzulegen und erbetene Auskünfte zu erteilen.
Auf Antrag der Betroffenen kann eine Einbeziehung der Gleichstellungsbeauftragten bei Personalangelegenheiten und Vorstellungsgespr?chen stattfinden, sofern hinreichende Anhaltspunkte vorliegen.
Verschwiegenheit und Datenschutz
Die Gleichstellungsbeauftragten sowie die ihnen zur Aufgabenerfüllung zugewiesenen Besch?ftigten sind hinsichtlich personenbezogener Daten und anderer vertraulicher Angelegenheiten auch über die Zeit ihrer Bestellung hinaus zum Stillschweigen verpflichtet, Personalakten dürfen nur mit Zustimmung der Betroffenen eingesehen werden.