Die DSK (Datenschutzkonferenz. Sie besteht aus den unabh?ngigen Datenschutzbeh?rden des Bundes und der L?nder) hat ihre Einsch?tzung des Dienstes Google Analytics ge?ndert.
Bislang wurde die Konstellation der Auftragsdatenverarbeitung von den Aufsichtsbeh?rden weitgehend akzeptiert. In ihrer aktuellsten Ver?ffentlichung zu Google Analytics kommt die DSK jedoch zu dem Schluss, dass es sich unter Berücksichtigung der aktuellen EuGH-Rechtsprechung beim Einsatz von Google Analytics um eine gemeinsame Verantwortlichkeit bezüglich der Datenverarbeitung nach Art. 26 DSGVO handelt und ein dementsprechender Vertrag geschlossen werden muss. {web_name} insbesondere auch, weil Google die erhobenen Daten für eigene Zwecke verarbeitet.
Die DSK kommt aufgrund der konkreten Verarbeitungssituation und den Verwendungszwecken von Google zu dem Schluss, dass für den Einsatz des Dienstes eine freiwillige, informierte Einwilligung der Besucher*innen der Website einzuholen ist.
Die Universit?t Regensburg nutzt, um die Inhaltsstrukturen und Navigationsmechanismen der Webseiten besser an die Bedürfnisse der Nutzer*innen anpassen zu k?nnen, die datenschutzfreundlichere Alternative matomo. N?here Informationen hierzu finden sich unter: /datenschutz/startseite/index.html (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
Nutzen Sie gern die Beratungsangebote des/der Datenschutzbeauftragen (dsb(at)ur.de (?ffnet Ihr E-Mail-Programm)).
Arbeitshilfen zu h?ufigen Datenschutzfragen finden Sie unter /informationssicherheit/datenschutz/arbeitshilfen/index.html (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
Beschlüsse der DSK: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/beschluesse-dsk.html (externer Link, ?ffnet neues Fenster)