BAf?G Leistungsbescheinigung
Sie ben?tigen eine Leistungsbescheinigung nach §48 BAf?G in einem Studiengang der Wirtschaftswissenschaften? Dann sind hier die wesentlichen Informationen zum Antragsprozess der Leistungsbescheinigung zusammengefasst.
Alle Informationen zur Rolle des Eignungsgutachters, zur Bedeutung der Leistungsbescheinigung und zu weiteren Verfahrensregelungen finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks Niederbayern/Oberpfalz (externer Link, ?ffnet neues Fenster). Bitte lesen Sie sich diese Informationen aufmerksam durch.
Wichtig zu wissen
- Der Eignungsgutachter der Fakult?t für Wirtschaftswissenschaftlichen ist Prof. Dr. Fabian Kindermann.
- Der Eignungsgutachter ist ausschlie?lich für die Erstellung der Leistungsbescheinigung verantwortlich. In allen anderen Belangen wenden Sie sich bitte an an die entsprechenden Stellen im Studierendenwerk Niederbayern/Oberpfalz. Aufgrund der Fülle von Antr?gen k?nnen wir in keinem Fall eine individuelle Beratung anbieten.
- Der Eignungsgutachter der Fakult?t für Wirtschaftswissenschaftlichen stellt ausschlie?lich Eignungsgutachten für Studieng?nge der Fakult?t für Wirtschaftswissenschaften aus. {web_name} umfasst die folgenden Studieng?nge:
- Betriebswirtschaftslehre (B.Sc/M.Sc, BA wirtschaftswissenschaftlicher Teil)
- Business, Economics & Psychology (B.Sc.)
- Digital Business (B.Sc.)
- Economics (M.Sc.)
- Immobilienwirtschaft (B.Sc.)
- Real Estate (M.Sc.)
- Volkswirtschaftslehre (B.Sc., BA wirtschaftswissenschaftlicher Teil)
- Wirtschaftschemie (B.Sc./M.Sc., wirtschaftswissenschaftlicher Teil)
- Wir dürfen grunds?tzlich keine Leistungsbescheinigungen für Studieng?nge anderer Fakult?ten ausstellen. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen ab.
Sie ben?tigen einen Leistungsbescheid nach §48 BAf?G? So funktionierts...
Bitte wenden Sie sich per Email direkt an sekretariat.kindermann(at)ur.de (?ffnet Ihr E-Mail-Programm).
Zur Ausstellung der Leistungsbescheinigung ben?tigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- Das elektronisch ausgefüllte Formblatt 05 - Leistungsbescheinigung nach §48 BAf?G. Das Formblatt muss elektronisch ausgefüllt werden und für den Eignungsgutachter noch elektronisch zu bearbeiten sein. Handschriftlich ausgefüllte oder nicht mehr zu bearbeitende Formbl?tter k?nnen nicht akzeptiert werden.
- Einen FlexNow Ausdruck über die von Ihnen an der Fakult?t für Wirtschaftswissenschaften erbrachten Leistungen.
- Die Information, über welches Fachsemester die Leistungsbescheinigung ausgestellt werden soll.
WICHTIG: Wir versuchen, Leistungsbescheinigungen m?glichst zeitnah auszustellen Die Ausstellung der Leistungsbescheinigung kann jedoch in einzelnen F?llen bis zu 14 Tage dauern. Beantragen Sie Ihre Leistungsbescheinigung daher rechtzeitig.