So verhalten Sie sich als {web_name} oder Student im Krankheitsfall richtig
Bitte bleiben Sie im Falle einer Erkrankung oder Infektion zu Hause!
Bei nicht-anwesenheitspflichtigen Veranstaltungen k?nnen Sie einfach fehlen. Eine Absage ist nicht erforderlich.
Bei anwesenheitspflichtigen Veranstaltungen melden Sie sich bitte bei Ihrer Dozentin oder Ihrem Dozenten krankheitsbedingt ab. Sollten Sie aufgrund der Erkrankung das vorgegebene Ma? an m?glichen Fehltagen übersteigen, besprechen Sie bitte mit ihm/ihr, ob gegebenenfalls eine alternative Teilnahme oder eine alternative Leistungserbringung m?glich ist. Die maximale Anzahl an m?glichen Fehltagen lesen Sie bitte in der für Sie gültigen Prüfungsordnung nach.
Krank am Prüfungstag - was tun?
Bei Prüfungen beachten Sie bitte dringend das Merkblatt und Antrag ?Verhalten bei krankheitsbedingter Prüfungsunf?higkeit“ | PDF (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei).
Nehmen Sie das Merkblatt (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) zu Ihrer Arztpraxis mit, damit das Attest dort richtig ausgestellt werden kann. Die Originalunterlagen (Antrag und dazugeh?riges Attest) k?nnen Sie per Post an das für Sie zust?ndige Prüfungssekretariat schicken oder in den Briefkasten neben dem Eingang ?Infozentrum Prüfungsamt“ (Raum PT 1.1.12 D) einwerfen.
Bedenken Sie bitte: Sie k?nnen nicht nachtr?glich von der Prüfung zurücktreten. Wenn Sie von einer Prüfung oder einer Prüfungsanmeldung zurücktreten wollen, müssen Sie diese Entscheidung vor Antritt der Prüfung treffen.
In jedem Fall müssen Sie sich sp?testens an dem betreffenden Tag um den Rücktritt von der Prüfung und ein ?rztliches Attest kümmern!