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Mutterschutz für Studierende

Das Mutterschutzgesetz (externer Link, ?ffnet neues Fenster) regelt den Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium. Ziel des Mutterschutzrechtes im Bereich der Universit?ten und Hochschulen ist es, schwangeren oder stillenden Studierenden die Fortsetzung ihres Studiums zu erm?glichen, ohne dass der Schutz der Schwangeren, des ungeborenen Lebens oder der stillenden Mutter beeintr?chtigt wird. Es sieht vor, dass die Mütter ihr Studium in dieser Zeit ohne Gef?hrdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortsetzen k?nnen und wirkt Benachteiligungen w?hrend dieser Zeit entgegen.

Mitteilungspflicht der UR

Die Universit?t ist verpflichtet, das Gewerbeaufsichtsamt über eine schwangere oder stillende Frau, die im Rahmen ihrer hochschulischen Ausbildung an der Universit?t Regensburg an verpflichtenden Ausbildungsveranstaltungen teilnimmt oder ein verpflichtendes Praktikum absolviert, zu benachrichtigen.

Um dies gew?hrleisten zu k?nnen, bitten wir Sie, die Studierendenkanzlei mithilfe unseres Meldebogens (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) frühzeitig über Ihre Schwangerschaft zu informieren. Bitte schicken Sie uns gleichzeitig einen Nachweis über den voraussichtlichen Entbindungstermin und eine Aufstellung derjenigen Veranstaltungen, die Sie w?hrend der Schutzfrist bzw. Stillzeit besuchen werden.

Anschlie?end setzt die Universit?t die Mutterschutzzeit fest, erstellt eine Gef?hrdungsbeurteilung und informiert das Gewerbeaufsichtsamt.

Für den genauen Verfahrensablauf und weitere  Informationen lesen Sie bitte unbedingt das Merkblatt “Hinweise für schwangere und stillende Studierende an der Universit?t Regensburg (externer Link, ?ffnet neues Fenster)” (erstellt vom Referat für Sicherheitswesen).

Anlaufstellen bei Fragen 

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