Exmatrikulation nach bestandenem Abschluss
Studierende werden zum Ende des Semesters, in dem sie ihre Abschlussprüfung bestanden haben, exmatrikuliert. Das hei?t entweder zum 30. September oder zum 31. M?rz. Das regelt Art. 94 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (externer Link, ?ffnet neues Fenster). Entscheidend für die Exmatrikulation ist die Ausstellung bzw. der Erhalt des Abschlusszeugnisses.
Falls Ihre Exmatrikulation vor Ablauf des Semester notwendig sein sollte, k?nnen Sie sich auf Antrag jederzeit exmatrikulieren lassen. {web_name}en Antrag stellen Sie bitte über das Studierendenportal SPUR (externer Link, ?ffnet neues Fenster). Bitte beachten Sie dabei, dass eine Exmatrikulation erst m?glich ist, wenn Sie Ihr Abschlusszeugnis bzw. die Ergebnismitteilung in H?nden halten. Solange Ihnen diese Unterlagen nicht vorliegen, w?hlen Sie bitte "sonstige Gründe" für Ihren Antrag auf Exmatrikulation aus.
Wie beantrage ich die Exmatrikulation?
Wenn Sie Ihr Studium an der Universit?t Regensburg beenden m?chten, müssen Sie die Exmatrikulation beantragen. Für eine Unterbrechung des Studiums kann ebenfalls eine Exmatrikulation in Frage kommen; evtl. ist Ihnen jedoch auch mit einer Beurlaubung geholfen.
Ihren Antrag auf Exmatrikulation stellen Sie bitte über SPUR, das Studierendenportal der Universit?t Regensburg (externer Link, ?ffnet neues Fenster). Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an und navigieren Sie über die Menüpunkte Service → Antr?ge → Exmatrikulation. Alternativ gelangen Sie auch über Mein Studium → Studienservice → Meine Studieng?nge → Exmatrikulation ans Ziel.

Kann ich mich rückwirkend exmatrikulieren?
Eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen. Das frühest m?gliche Exmatrikulationsdatum ist das Eingangsdatum Ihres Antrags auf Exmatrikulation.
Wann wird mein Antrag bearbeitet?
Antr?ge auf Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters werden erst ab dem 1. Juni (für das laufende Sommersemester) bzw. ab dem 1. Dezember (für das laufende Wintersemester) bearbeitet. Früher gestellte Antr?ge werden zun?chst abgelehnt und müssen ab oben genannten Zeiten neu gestellt werden.
Wann ist meine Exmatrikulationsbescheinigung fertig?
Die Exmatrikulationsbescheinigung sowie eine Bescheinigung über Ihre Studienzeiten k?nnen Sie circa zehn Arbeitstage nach Ihrer Antragstellung in SPUR (externer Link, ?ffnet neues Fenster) herunterladen. Sie finden die Bescheinigung über Mein Studium → Studienservice → Bescheide/Bescheinigungen.
Sobald der Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie dazu eine automatisch generierte E-Mail an Ihre studentische E-Mail-Adresse. Ihr Account ist dafür nach einer Exmatrikulation noch für 100 Tage gültig.
Wie lange ist mein Studierendenausweis noch gültig?
Bei sofortiger Exmatrikulation bzw. Exmatrikulation zu einem bestimmten Termin w?hrend des Semesters müssen Sie Ihre UR-Karte, also Ihren Studierendenausweis in der Studierendenkanzlei zurückzugeben. Dann kann bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Rückerstattung des Semesterbeitrages erfolgen. Bei Exmatrikulation zum Ende des Semesters ist eine Einsendung nicht erforderlich.
Bevor Sie die Karte zurückgeben, denken Sie bitte daran, sich eventuell vorhandenes Restguthaben für die Mensen und Cafeterien im Mensakartenbüro des Studierendenwerks Niederbayern/Oberpfalz (externer Link, ?ffnet neues Fenster) zurückerstatten zu lassen.
Bitte beachten Sie: Der Studierendenausweis und die über SPUR bereit gestellten Bescheinigungen verlieren mit Datum der Exmatrikulation ihre Gültigkeit. Jede weitere Nutzung w?re strafbar.
Wie kann ich einen anderen Studiengang weiterbelegen?
In diesem Fall dürfen Sie sich auf keinen Fall exmatrikuliern. Wenn Sie im n?chsten Semester an der Universit?t Regensburg einen anderen Studiengang weiterbelegen m?chten, müssen Sie bei der Studierendenkanzlei w?hrend der Rückmeldefrist einen Studiengangwechsel beantragen. Sollte Ihre Entscheidung noch nicht endgültig feststehen, k?nnen Sie per E-Mail eine Verl?ngerung der Rückmeldung beantragen.