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Hinweis

Hier ist Platz für einen aktuellen Hinweis (z.B. “Das Prüfungssekretariat Physik ist am 3. April zwischen 9 und 12 Uhr au?erplanm?ig nicht besetzt. Bitte wenden Sie sich in dringenden F?llen an kontakt@ur.de.”)


Abschlussarbeit

Um Ihre Abschlussarbeit schreiben zu k?nnen, gilt folgendes Vorgehen:

  1. Füllen Sie den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit oder Masterarbeit aus.
  2. Senden Sie den Antrag an das Prüfungsamt Test.
  3. Nach der Genehmigung, dürfen Sie starten. 

Alle Hinweise zu Abschlussarbeiten finden Sie hier: Hinweise Abschlussarbeiten (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Falls Sie Ihre Abschlussarbeit in der Bibliothek ver?ffentlichen lassen m?chten, füllen Sie bitte diese Einverst?ndniserkl?rung aus: Einverst?ndniserkl?rung Bibliothek (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)


Anerkennung von Prüfungsleistungen

  1. Füllen Sie für jeden Kurs, der anerkannt werden soll den “Antrag zur Anerkennung von Prüfungsleistungen” aus.
  2. Lassen Sie sich von dem oder der Fachvertreter*in/ Modulverantwortlichen die Gleichwertigkeit best?tigen.
  3. Geben Sie den Antrag beim Prüfungsamt Test ab.
  4. Anschlie?end wird nach Anerkennung durch den Prüfungsausschuss die Anerkennung in FlexNow verbucht.

Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)


Bachelorzeugnis/ Masterzeugnis

Sie haben alle Prüfungsleistungen abgeschlossen und m?chten Ihr Bachelor-/ oder Masterzeugnis beantragen?

So gehen Sie vor:

  1. ?berprüfen Sie, ob alle Ihre Leistungen bereits verbucht sind.
  2. Füllen Sie den “Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses/ Masterzeugnis” aus.
  3. Senden Sie den Antrag an das Prüfungsamt Test.

Bitte beachten Sie die Hinweise, die in den Antr?gen vermerkt sind.

Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Antrag auf Ausstellung des Masterzeugnisses (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

 


Krankheit bei Prüfungen

So gehen Sie vor, wenn Sie krankheitsbedingt an einer Prüfung nicht teilnehmen k?nnen.

  1. Füllen Sie den “Antrag auf Anerkennung krankheitsbedingter Prüfungsunf?higkeit” aus.
  2. Sie müssen ein ?rztliches Attest anfügen.
  3. Senden Sie den Antrag postalisch (nicht per E-Mail oder Fax) an das Prüfungsamt Test.

Antrag auf Anerkennung krankheitsbedingter Prüfungsunf?higkeit (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Informationen der Universit?t zu krankheitsbedingter Prüfungsunf?higkeit finden Sie im Merkblatt Verhalten im Krankheitsfall (externer Link, ?ffnet neues Fenster).


Leistungen und Prüfungen w?hrend der Beurlaubung

Eine Beurlaubung muss in der Studierendenkanzlei beantragt werden. 

Prüfungsleistungen w?hrend der Beurlaubung

W?hrend der Beurlaubung k?nnen Sie keine Studien- und Prüfungsleistungen im Erstversuch erbringen. Das Anfertigen einer Abschlussarbeit z?hlt auch als Prüfungsleistung. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist m?glich. 

Wiederholungsfristen

Durch die Beurlaubung werden Wiederholungsfristen in der Regel nicht unterbrochen, es sei denn die einschl?gige Prüfungsordnung sieht etwas anderes vor. Wenn die Wiederholungsfristen weiterlaufen, müssen Sie für den Fall, dass Sie eine Wiederholungsprüfung wegen eines triftigen Grundes nicht fristgerecht ablegen k?nnen, rechtzeitig einen Antrag auf Prüfungsfristverl?ngerung beim Prüfungssekretariat stellen. Die Beurlaubung entbindet Sie nicht davon, von der Einzelprüfung gesondert zurückzutreten. 

Weitere Informationen zur Beurlaubung finden Sie bei der Studierendenkanzlei.


Leistungsnachweis/ Notenausdruck

Sie k?nnen sich einen Leistungsnachweis über alle Ihren bisher abgelegten Leistungen im Studium selbst in FlexNow (externer Link, ?ffnet neues Fenster) erstellen.


Umbuchung von Leistungen

Füllen Sie den “Antrag auf Umbuchung von Leistungen” (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) aus und geben Sie den Antrag beim Prüfungsamt Test ab.

Achtung: Der Antrag ist nicht für Lehramtsstudierende!

Antrag auf Umbuchung von Leistungen (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)


Wiederholungsprüfungen

Ab sofort ist die Immatrikulation/Rückmeldung auch für Wiederholungsprüfungen notwendig! (Art. 84 Abs. 1 Satz 7 BayHIG - Immatrikulationserfordernis für alle Hochschulprüfungen)


Zertifikat für Zusatzausbildungen

Sie m?chten ein Zertifikat für ein Zusatzstudium beantragen?

Bitte beachten Sie: Zust?ndig für die Ausstellung des Zertifikates ist das Prüfungssekretariat Ihres Hauptstudiengangs.

Bitte beantragen Sie das Zertifikat nur bei uns, wenn Sie im Studiengang Bachelor Sc. Test immatrikuliert sind.

Gerne k?nnen Sie den eigenh?ndig unterschriebenen Antrag auf Ausstellung des Zertifikats als PDF via E-Mail an folgende Adresse schicken: …@ur.de


Modulbeschreibungen

Hier finden Sie alle Modulbeschreibungen.

Immatrikulation & Exmatrikulation

Informationen und Ansprechpartner zum Thema Immatrikulation & Exmatrikulation finden Sie bei der Studierendenkanzlei.

Eine breite Treppe führt zu einem Geb?ude mit Fensterfront und Eingangstür, über der eine Beschriftung mit "Studierendenkanzlei" angebracht ist.
Fakult?t xy

Weitere Informationen zum Studienfach auf den Seiten der Fakult?t xy


Kontakt

Postanschrift

Universit?t Regensburg
Prüfungssekretariat Test
93040 Regensburg


?ffnungszeiten

w?hrend der Vorlesungszeit:

Mo. - Do. von 08:30 - 12:00 Uhr

oder nach vorheriger Vereinbarung

w?hrend der vorlesungsfreien Zeit:

Die. - Do. von 09:00 - 12:00 Uhr

oder nach vorheriger Vereinbarung

Bitte nutzen Sie weiterhin vorrangig unsere Kontaktm?glichkeiten per Telefon oder E-Mail (…@ur.de (?ffnet Ihr E-Mail-Programm))

Josef Hilz

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